Wie lange ist Gutschein gültog?

Hallo,ich habe zu Weihnachten von der Behindertenwerkstatt in der ich arbeite,einen Gutschein von Kaufhoh bekommen,wie lange der Gutschein gültig ist steht da nicht,nir das Ausstellungsdatum,bisher bin ich noch nicht dazu gekommen den Gutschein einzulösen…Gibt es da eine bestimmte Regelung wie lang ein Gutschein gültig ist?

Hallo,

wenn der Gutschein in Geld lautet und bezahlt wurde, dann ist er entweder bis zur gesetzlichen Verjährung gültig oder müsste zumindest wieder gegen Geld getauscht werden, was einem ja letztendlich egal sein kann. Lautet er auf eine Ware, kann der Herausgeber bei Preissteigerungen ggf. „Nachschlag“ verlangen, wenn sich die Preise geändert haben.

Handelt es sich hingegen um einen ohne Gegenleistung zur Verfügung gestellten Gutschein, dann kann ggf. recht schnell ein Leistungsverweigerungsrecht gegeben sein. Typisches Beispiel sind gesponserte Tombolagewinne des Herausgebers. Da sollte man sich nicht zuviel Zeit lassen, weil der Sponsor ggf. besondere Dispositionen getroffen hat.

Gruß vom Wiz

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Wie lange die Gutscheine ihre Gültigkeit mindestens behalten müssen, hat der Gesetzgeber nicht festgelegt. „Es gibt aber Gerichtsurteile, nach denen etwa für einen Kinogutschein eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr zu kurz ist“. Selbst wenn auf dem Gutschein kein Ablaufdatum festgeschrieben ist, muss der Händler ihn nur innerhalb von drei Jahren einlösen. „Man muss dem Händler das Recht zubilligen, irgendwann aus der Verpflichtung entlassen zu werden“.

Zu einer Auszahlung der vollen Höhe des Gutscheins in Euro und Cent ist ein Händler nämlich nicht verpflichtet. Öffnet er die Kasse doch, so ist das reine Kulanz. „Der Kunde hat hier nicht einfach ein Rückgaberecht. Es ist ein Vertrag geschlossen und an einem Gutschein kann kein Mangel sein, der ja sonst zu einem Vertragsrücktritt berechtigen kann“. Auch Restbeträge bei teilweise eingelösten Gutscheinen müssen nicht ohne weiteres ausbezahlt werden.

Aus dem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegten Grundsatz von Treu und Glauben leitet sich für den Kunden das Recht ab, einen Gutschein in mehreren Etappen einzulösen.

Falls Du nun gar nichts finden könntest, oder in einer Frist von 3 Jahren nicht zum kaufen kommen würdest (was eigentlich untypisch für eine Frau ist), ist guter Rat teuer. Doch das BGB lässt eine Hintertür offen. „Der Händler darf das gesamte Geld nicht einfach in die Tasche stecken, ohne dem Kunden einen Gegenwert zu liefern“. „Das wäre dann ungerechtfertigte Bereicherung.“ Innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf des Gutscheins muss der Händler dem Kunden Geld erstatten, jedoch nicht die volle Summe, für die der Gutschein gekauft wurde.

„Der Händler darf auf jeden Fall seine Kosten abziehen, zum Beispiel wenn er einen schönen Schmuckgutschein ausgegeben hat, den er ja auch kaufen muss“. Der Geschäftsinhaber darf zudem für den entgangenen Gewinn Geld zurück halten. Bis zu zehn Prozent Abzug vom Nennwert des Gutscheins ist i.d.R. akzeptabel.

Wenn mehr als drei Jahre nach dem Kauf des Gutscheins verstrichen sind, greift die gesetzliche Verjährung. Dann muss nichts mehr erstattet und nichts mehr eingelöst werden: Der Gutschein wird wertlos. Das gleiche gilt, wenn das Geschäft, das den Gutschein ausgegeben hat, Pleite ist. „In der Regel gibt es hier keine Chance, einen Cent des Gutscheinwertes wieder zu sehe“. „Konkurs heißt für den Gutscheinkäufer Totalverlust.“

Gruß Alfons

Schutzerklärung: Eine abschließende Bewertung kann Dir nur ein Fachanwalt (Spezialisierung Handelsrech) erteilen. Meine Auskunft stellt keine rechtsberatende Tätigkeit dar und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Daraus können weder Rechtshandlungen, noch Rechtsverbindlichkeiten abgeleitet werden.

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Hallo,
habe mal gehört das ein Gutschein 5-6 Jahre gültig ist.
Genau weiß ich das aber nicht.

Viele Grüße
Colorpainter