Einwegpfand ab 01. Mai

Von: , Frage gestellt am Mi, 19. Apr 2006

Hallo!

Wie ich gelesen habe, sind alle Läden, die Einweggetränkeverpackungen *puh* verkaufen, ab dem 01. Mai verpflichtet, auch alle Einweggetränkeverpackungen anderer Anbieter zurückzunehmen. Also ich kaufe heute bei Aldi und schaffe morgen bei Lidl zurück. Richtig?!

Jetzt haben wir eine "Anweisung" von einem großen Einzelhandelsunternehmen bekommen, in dem drin steht, dass diese Einweggetränkeverpackungen a) nicht zerdrückt sein dürfen und b) das Etikett unversehrt sein muss, sonst nehmen sie es nicht zurück. Auch bei einem bestimmten Lebensmitteldiscounter habe ich diese Anweisung schon gelesen.

Wenn ich mich an das Dosenpfand erinnere, hieß es, dass Dosen durchaus auch zerdrückt sein dürfen und dennoch zurück genommen werden müssen. Darf man mir das denn zukünftig verweigern? Warum? Es ist doch Einweg, wird also weggeschmissen.
Viel schlimmer finde ich aber diese Etiketten-Geschichte.

Ist das nur ein Versuch der Wirtschaft, es sich möglichst einfach zu machen, die Flaschen so vielleicht besser nach Hersteller zuordnen zu können!? Darf mir der Lebensmittelladen XY die Herausgabe meine Flaschen-/Dosenpfands verweigern, weil das Etikett ab/beschädigt oder die Flasche/Dose zerknüllt ist?

Grüße,
die Lidscha

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Automaten-Rücknahme

    Hallo Lidscha,

    ich denke, es geht um die Rücknahme per Automaten, die bei den meisten Discountern eingeführt werden. Und werden ein Problem haben, wenn die Flaschen zerknautscht sind.

    Viele Grüße
    Karolin

    • Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Automaten-Rücknahme

      ich denke, es geht um die Rücknahme per Automaten, die bei den
      meisten Discountern eingeführt werden. Und werden ein Problem
      haben, wenn die Flaschen zerknautscht sind.
      Das ist verständlich, aber nicht das Problem der Kunden. Jedenfalls solltes es das nicht sein. Nun wird dieses unsinnige Einwegpfand ja sowieso auf dem Rücken der Verbraucher und des Handels ausgetragen. Aber da bei Einwegpfandflaschen oder -dosen ja nur eine stoffliche Wiederverwertung (wenn überhaupt) stattfindet, sprich die Teile hinterher im Gelben Sack landen, dürfte rein rechtlich eine Beaschädigung der Verpackung nicht den Pfandanspruch berühren.

      Benni

    • Antwort von nach 8 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Automaten-Rücknahme

      Hallo!

      Ja, das ist logisch. Aber ich möchte dann trotzdem meinen Pfand wieder haben ;o) Müssen dann Mitarbeiter meine zerkautschten Flaschen zurücknehmen, auch wenn ich ihren Groll auf mich lade!?

      Grüße!

  2. Antwort von nach 35 Tagen 0 hilfreich
    Re: Einwegpfand ab 01. Mai

    Die geschäfte können durchaus die annahme bei dieser art von artikel verweigern.
    ettiketten müssen erhalten belieben, da neue pfandautomaten nciht mehr nur die form des leerguts scannen, sondern auch den Strichcode.
    auch bei handannahme des leerguts dürfen die flaschen/Dosen nciht beschädigt sein. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!