Einwegpfand ab 01. Mai
Von: , Frage gestellt am Mi, 19. Apr 2006
Hallo!
Wie ich gelesen habe, sind alle Läden, die Einweggetränkeverpackungen *puh* verkaufen, ab dem 01. Mai verpflichtet, auch alle Einweggetränkeverpackungen anderer Anbieter zurückzunehmen. Also ich kaufe heute bei Aldi und schaffe morgen bei Lidl zurück. Richtig?!
Jetzt haben wir eine "Anweisung" von einem großen Einzelhandelsunternehmen bekommen, in dem drin steht, dass diese Einweggetränkeverpackungen a) nicht zerdrückt sein dürfen und b) das Etikett unversehrt sein muss, sonst nehmen sie es nicht zurück. Auch bei einem bestimmten Lebensmitteldiscounter habe ich diese Anweisung schon gelesen.
Wenn ich mich an das Dosenpfand erinnere, hieß es, dass Dosen durchaus auch zerdrückt sein dürfen und dennoch zurück genommen werden müssen. Darf man mir das denn zukünftig verweigern? Warum? Es ist doch Einweg, wird also weggeschmissen.
Viel schlimmer finde ich aber diese Etiketten-Geschichte.
Ist das nur ein Versuch der Wirtschaft, es sich möglichst einfach zu machen, die Flaschen so vielleicht besser nach Hersteller zuordnen zu können!? Darf mir der Lebensmittelladen XY die Herausgabe meine Flaschen-/Dosenpfands verweigern, weil das Etikett ab/beschädigt oder die Flasche/Dose zerknüllt ist?
Grüße,
die Lidscha
