Vertrag Ratenzahlung

Hallo allerseits,

ich bin kürzlich umgezogen und möchte meine Einbauküche in der alten Wohnung an meinen Nachmieter verkaufen. Dieser würde sie zwar nehmen, meinte aber er könne den Betrag nicht auf einmal bezahlen, sodass wir uns auf Ratenzahlung geeinigt haben. Damit ich mein Geld auch definitiv innerhalb eines festgelegten Zeitraumes vollständig erhalte, möchte ich gerne einen Vertrag über die Ratenzahlung aufsetzen.

Leider habe ich keine Ahnung, worauf ich dabei achten muss, damit dieser auch rechtskräftig und verbindlich ist. Könnt Ihr mir weiterhelfen? Ich wüsste z.B. gerne, ob man die Raten und den Tilgungszeitraum beliebig festsetzen kann und wie man sich am besten absichert, falls der Vertragspartner nicht zahlt.

Danke schon mal im voraus!
Friederike

Hallo Friederike!
Ich rate Dir zu folgenden Punkten, die mindestens im (schriftlichen) Vertrag geregelt werden sollten:

a) Höhe der Raten in Euro.
b) Zahl der Monate / Raten und Endtermin-Datum.
c) Sondertilgungsmöglichkeit (Käufer kann jederzeit mehr als vereinbart tilgen)
d) Eigentumsvorbehalt (Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers)
e) Name, Geburtsdatum und Adresse der Vertragsparteien
f) Unbar-/Halbbar- oder Barzahlungsvereinbarung, ggfs. Bankverbindung.

MfG, Jogi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Wallross,

zum Thema Vertrag ist ja schon was gesagt worden.
Was du auf jeden Fall machen solltest, beim Amtsgericht, was für euch zuständig ist, nachzufragen, ob euer Nachmieter in der Schuldnerkartei (sprich ob er eine E.V. abgegeben hat) steht oder ob er Insolvenz angemeldet hat.
Wenn du dann nämlich kein Geld bekommst, nutzt dir auch dein wasserdichter Vertrag nichts mehr. Ist uns vor ein paar Jahren mit einem Aquarium passiert. Der Käufer hat 50,- € angezahlt und auf den Rest warten wir heute noch. Man hätte ihn wegen Betrug anzeigen können, aber das Geld wäre trotzdem weg gewesen.

Viele Grüße

Gesine