Firma Y liefert nicht trotz Auftragsannahme

Firma X ordert auf ein Angebot von Firma Y bei dieser 400 Shirts mit Bedruckung für eine regionale Werbekampagne (20 Fussballvereine sollen mit Aufwärm-Shirts ausgestattet werden). Die Werbekampagne wird bereits schon kräftig in den Printmedien und im Internet beworben. Zahlreiche Vereine zeigen Interesse und melden sich.

Firma Y bestätigt den Auftrag und nennt einen Liefertermin von ungefähr 2 Wochen. Nach Verstreichen der 2 Wochen erhält Herr X von Herrn Y die telefonische Auskunft, daß mit einer Woche Verzögerung zu rechnen ist. Wieder keine Ware, keine Reaktion von Firma Y. Nach 5 Wochen mahnt Herr X per Einschreiben die Lieferung der Ware innerhalb 2 Wochen an. Mittlerweile ist diese Frist wiederum seit 2 Wochen verstrichen und Herr Y gibt keine Reaktion von sich.

In einer Woche ist Rundenbeginn der Fussballmannschaften und noch keine Shirts in Sicht. Werbekampagne fällt also ins Wasser. Schlimmer noch, der Ruf von Firma X ist angekratzt, da der Öffentlichkeit Dinge versprochen werden und dann nichts passiert.

Firma X möchte Schadenersatz geltend machen. Man bemerke ja, daß hier ein Imageschaden entstanden ist.
Wie geht Firma X dies am besten an und in welcher Größenordnung wird hier angesiedelt ??

Danke !!

Ich wundere mich immer darüber, wieviele Fragen hier und in einigen anderen Brettern gepostet werden, die offensichtlich ins Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ gehören.

Wie auch immer: Für Schadensersatzforderungen braucht man eine Anspruchsgrundlage. Die ist hier §§ 280 I, II, 286 BGB. Der Verkäufer befindet sich (spätestens) mit der ersten Mahnung (seit Fälligkeit) in Verzug.

Wenn der Anspruch besteht, macht man ihn geltend, z.B. durch ein nettes Anschreiben oder durch einen Anwalt oder durch einen Mahnbescheid oder durch eine Klage (oder notfalls durch ein Inkassounternehmen).

Die Höhe des Umfangs des Schadensersatzes ist nach dem „Alles oder nichts“-Prinzip zu berechnen. Entweder es gibt einen kausal adäquat verursachten Schaden - dann muss dieser auch in voller Höhe ersetzt werden -, oder es gibt ihn nicht - dann muss er auch nicht ersetzt werden. Mit anderen Worten: Der Schaden, der entstanden ist, muss auch ausgeglichen werden.

Levay