Wettbewerb/Rabattaktion

Hallo

wie lange darf man eine Rabattaktion durchführen? Wird dabei evtl. der freie Wettbewerb verletzt? Wenn ja, was kann dagegen unternommen werden?

Wie lange darf z.B. „nur kurze Zeit“ stehen, oder „Sommerrabatt“?

lg
white

Hallo !
Solange der Slogan nicht gegen die Auflagen es „Unlauteren Wettbewerbs“ verstößt ist das kein Problem. Sollte er allerdings, kann es zu einer Abmahnung kommen. Das könnte dann teuer werden. Also erst informieren: Google mal nach „Unlauterem Wettbewerb“. Dort findest Du auch sicher Informationen zu Dauer und Durchführung einer Rabattaktion.

MFG
S.

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