Hallo Roger,
eine Rechnung, die korrekt ausgestellt wurde MUSS zwingend den
Netto-Betrag, den USt (büdde, büdde!) -Betrag sowie den Gesamtbetrag
ausweisen.
Ja, und noch eine Menge anderer Dinge, die in § 14 IV UStG stehen. Aber was bedeutet das für die Berechnung der fraglichen Beträge bei der Fakturierung?
Somit darf der Rechnungsempfänger halt nur den ausgewiesenen
Betrag als Vorsteuer abziehen.
Ja, und dann?
Im vorliegenden Fall kann also der Nettobetrag nur 2,16 Euro
sein
Deine Einlassungen vorher haben nichts außer dem Wort „also“ mit dieser These zu tun. Kannst Du das bitte nochmal erklären?
und die Steuer wäre 0,34 Euro. Nur so kommen wir auf 2,50
Euro.
Dann hammer aber eine Rechnung, bei der der ausgewiesene USt-Betrag nicht gem. §§ 10, 12 UStG berechnet ist.
Der Unternehmer darf den Steuerbetrag zu seinen Gunsten runden
-).
Das darf er bei der Berechnung der abzuführenden USt. Wir sprechen hier aber von der Berechnung der in einem einzelnen Vorgang auszuweisenden bzw. zu verbuchenden USt.
Zusammenfassend siehe dazu die UStDV § 63ff.
Hier steht etwas zu den Aufzeichnungspflichten des
Unternehmers.
Ja. Nicht zur Rechnungsstellung, um die es hier geht.
Letztlich läuft es darauf hinaus, dass niemand auf den Cent
genau nachrechnet.#
OK, dann wollnwermal:
Unternehmer kauft 2006 250.000 Goleo-Plüschfiguren aus Lagerbeständen, die der Großhändler abstoßen will. 2007 hat er die Möglichkeit, den gesamten Bestand auf Jahrmärkten usw. für 2,50 € pro Stück loszuwerden. Abziehbare Vorsteuerbeträge fallen in 2007 nicht an.
Er folgt Deinem Vorschlag und rechnet:
Bareinnahmen total = 625.000 €. Umsatzsteuer 250.000 * 0,34 = 85.000 €. Entgelt 625.000 € ./. 85.000 € = 540.000 €.
Bist Du sicher, daß das dem FA reichen wird?
Womit klar wird: Da ist ein Haken dran. Um diesen Haken ging es mir, und mit Deiner These ist meine nicht entkräftet.
Vor allem nicht der von Dir zitierte Teil, hier noch ein bissel prägnanter formuliert: Ein Kaufmann, der „brutto“ kalkuliert, muss mit dem Klammerbeutel gepudert sein. Daß bei der Einschätzung der Nachfrage die „Brutto“-Preise, die die Endverbraucher im Kopf haben, eine Rolle spielen, steht außer Frage.
Schöne Grüße
MM