'Waschzettel' in Textilien - Pflicht?

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe mich heute gefragt, ob ein Hersteller eigentlich verpflichtet ist, in seine Textilien sogenannte „Waschzettel“ reinzunähen, oder kann er das halten „wie ein Dachdecker“?

Also könnte z.B. Frau Schneiderin X beschließen, eine ganz tolle Klamotte auf den Markt zu werfen und dies das dann auch tun? Also ohne Angaben von irgendetwas in der Klamotte?

Grübelnde Grüße

mumpine

Hallo mumpine!!!
Das Waschetikett ist pflicht. Man darf als Verkäufer eigentlich nichts verkaufen wo dieses Etikett fehlt, das weiss ich leider aus eigener Erfahrung.Es muss kenntlich sein, welche inhatsstoffe das Produkt enthält, wie zum Beispiel 100 % Baumwolle

Gruss Jana

Hallo Jana,
soweit ich weiß, muß das Material angegeben werden, aus dem das textile Teil besteht - entsprechend Textilkennzeichnungsgesetz. Aber von eingenäht steht in dem Gesetz nichts. Wie kommst Du darauf ? Und eine Waschanleitung ist doch nach wie vor freiwillig, oder ?
Grüße
Heike

hallo heike
ich habe mal beim einem händler t-shirts ohne waschetiketten gekauft, und bin abgemahnt wurden, das dies verboten sei. Auch eine Waschanleitung ist pflicht, ich glaube aber das diese nicht eingenäht sein muss, sondern auch beigelgt werden kann
gruss jana

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Hallo Jana,

meine IHK sagt : die Pflegeanleitung ist freiwillig.
Nichts für ungut.

Heike

hallo heike
das etikett auf dem steht zum beispiel 100 % Baumwolle, Made in …
ist Pflicht, darf im öffentlichen Handel nicht ohne verkauft werden

jana

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Hi bevor hier weitere kuriose antworten und Vermutung auftauchen schaue einfach in TKG „Textilkennzeichnungsgesetz“

Das Einnähen von Kennzeichnungsetiketten ist demnach nicht nur Pflicht, sondern Gesetz.

Bestimmte Bestandteilkombinationen sind sogar geschützt und deren Kennzeichung darf nur nach Absprache mit dem jeweiligen Verband erfolgen: Wollsiegel, Trevira, Lycra etc.

die Waschanleitungen sind ebenso Gesetz.
ebenso müssen sämtliche verwendeten Stoffe angegeben werden, wie z.b. Futter.

Nicht umsonst sind in manchen Textilien mehr Etiketten, als dieselbe sonst an Stoff zu bieten hat.

gruss
local

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Hallo local,
ich habe mir jetzt oft und gründlich das Textilkennzeichnungsgesetz zu Gemüte geführt. Aber ich kann die Stelle nicht finden, an der steht, dass die Kennzeichnung eingenäht werden muß. Bei mir steht im §10 „eingewebt oder angebracht“. Nix von Nähen, nix von dauerhaft oder so. Und auch die Pflicht zur Pflegeanleitung ist bei mir unauffindbar. Bittebitte hilf mir
Grüße
Heike