Recht auf Lieferung bestellter Artikel?

Hallo,

am Freitag habe ich mir bei cyberport.de ein Notebook bestellt.
Bezahlung: Finanzierung+100€ Anzahlung
Finanzierungsunterlagen ausgefüllt und noch Freitag zur Post (Post-IDent), 100€ wurden gleich überwiesen.
Dienstag hatten wir die Finanzierungsbestätigung und da sich im Online-Konto nix bewegte, wurde heute telefonisch nachgefragt wann mit der Lieferung zu rechnen ist.
Böse Überraschung - Notebook nicht mehr vorhanden!

Jetzt werden mir „schlechtere“ Notebooks (weniger Speicher bspw) für mehr Geld angeboten. Oder ein Celeron (bestellt war Core Solo) ebenfalls mit weniger Speicher für denselben Preis.

  1. Es gibt einen baugleichen Artikel mit 60GB statt 80GB aber wieso soll ich dafür 70€ mehr zahlen???

  2. Welche Handhabe habe ich überhaupt?? Was kann ich tun?

Ich komme mir schon verscheißert vor, da bestelle ich etwas - erledige es so schnell ich kann und dann ist es nicht mehr da?!

Bitte um hilfreiche Antworten. Vielen Dank!

Liebe Grüße,
Melanie

Hallo Bambi!
Ich kenn’ mich nicht 100%ig aus, will Deine Anfrage ans Forum aber nicht einfach so rumstehen lassen…

Ich gehe mal davon aus, dass wenn der VK den Artikel nicht mehr hat, er Dir einen gleichwertigen (!) anbieten muss. Egal jedoch ob er das tut oder nicht: Du hast das Recht, von Deinem Kauf zurückzutreten.
Wie das allerdings dann im Detail - besonders mit der Finanzierung - abgewickelt wird, kann ich Dir nicht sagen.

Vielleicht weiß jemand anderes hier mehr.

Gruß,
Mirabelle

Hallo!

Du hast als Käuferin zwar das Recht vom Kaufvertrag zurückzutretten, der Verkäufer allerdings nicht. Er ist verpflichtet (!!!) dir einen gleichwertigen Ersatz zu liefern (soweit möglich. Also bei einem seltenen Unikat ist dies natürlich nicht der Fall, bei dem Computer schon!). D.h. er kann dir nicht einfach das Geld zurücküberweisen, oder gar verlangen, dass du ein minderwertigeren Artikel nimmst bzw. zuzahlst. Er muss dir den gekaufen Artikel liefern.
Zwar spielen viele Onlinehändler mit dem Unwissen der Kunden, aber jeder Anwalt wird dir das bestätigen.
Die genauen Paragraphen usw. kann ich dir zwar leider nicht nennen, aber sollte es kein anderer Wissen, meld dich einfach nochmal.
Oft hilft es, wenn man deutlich zeigt, dass man seine Rechte als Käufer kennt und betont, dass man eine Rechtsschutzversicherung hat (auch wenn dies nicht der Fall ist :wink:)

MfG

Hallo Melanie,

vergiss mal die beiden bisherigen Antworten. Ach, und schon mal eine Frage: Wieso hast du deine Frage nicht dort gestellt, wo sie offensichtlich richtig wäre, nämlich im Brett Allg. Rechtsfragen?

Rechtlich verhält es sich so, dass hier alles davon abhängt, ob schon ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Das lässt sich hier nicht (!) sicher feststellen. Eine Bestellung als solche macht noch keinen Kaufvertrag, und wann der bei Onlinebestellungen zustande kommt, ist rechtlich nicht ganz eindeutig. Im für dich schlimmsten Fall kommt der Vertrag erst durch den Versand der Ware - hier also gar nicht! - zustande. Ich empfehle dir daher, den Fall noch einmal im richtigen Brett zu posten und dort mehr Einzelheiten über das bisherige Geschehen zu erzählen.

Wenn der Kaufvertrag zustande gekommen ist, hast du einen eingklagbaren Anspruch auf Lieferung. Wenn die Lieferung nicht erfolgt, kannst du Schadensersatz statt der Leistung geltend machen. Das erklärt man dir (vielleicht ich…) im richtigen Brett dann noch einmal genauer.

Levay