Hallo, ich suche folgenden Fachbegriff.
-A(Verkäufer) stellt -B(Käufer) Ware zur vorerst ohne Berechnung zur Verfügung. Der EK-Preis ist ausgehandelt. Nun möchte -B- , daß ein Muster, und ein weiterer Artikel zur Verfügung gestellt wird.
-B- bezahlt erst den Artikel an -A-, wenn -B- an den Endverbraucher verkauft hat.
Ich meine nicht „Kommission“, sondern…
Hallo,
Zwischenhandel ???
Gruß
HWH
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Meinst Du vielleicht Konsignationslager?
Gruß
Frank
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Frank ! Das ist der Fachbegriff ! Danke !
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]