Frage bezgl. An-und Verkauf

Nehmen wir an, ich betreibe einen An-und Verkauf.
Hebe nun Bargeld ab um als Gewerbetreibener von einer
Privatperson einen Gegenstand zu kaufen und diesen

gewerblich Weiterzuverkaufen. Brauche ich bei der Person,
von der ich den Artikel kaufe einen Kaufvertrag oder eine
Bestätigung, dass ich den Artikel für so und soviel ggekauft habe???

Oder geht gekauft wie gesehen, ohne jedlichen Schriftkram. Braucht das
Finanzamt nen Beweis für wieviel ich den Artikel gekauft habe?

Wie lange muss ich beim Weiterverkauf Garantie geben. Im konkreten
Fall handelt es sich um Elektronikartikel über Ebay.

Mfg Rob

Nuuuuhhhhh, hste sho ma was vonne Quittung jehört? Neee?

Nu, wie de eine kriegst, wenn de was kaufst, kannste auch eine ausstellen, wenn du von einer Person was kaufst.

Schreibste halt: Für Gegenstand habe ich heute Name Anschrift Euros bezahlt.

der Verkäufer versichert, daß die Ware sein Eigentum ist und keine Rechte dritter verletzt.

Verkäufer unterschreibt, kriegt ne Kopie und du heftest das unter einkaufsbelege ab.

Adresse nicht vergessen, deine und vom Verkäufer.

Mann die einfachsten formularregeln kennen die nicht meinen aber Handel ist Kinderspiel.

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