Nehmen wir an, ich betreibe einen An-und Verkauf.
Hebe nun Bargeld ab um als Gewerbetreibener von einer
Privatperson einen Gegenstand zu kaufen und diesen
gewerblich Weiterzuverkaufen. Brauche ich bei der Person,
von der ich den Artikel kaufe einen Kaufvertrag oder eine
Bestätigung, dass ich den Artikel für so und soviel ggekauft habe???
Oder geht gekauft wie gesehen, ohne jedlichen Schriftkram. Braucht das
Finanzamt nen Beweis für wieviel ich den Artikel gekauft habe?
Wie lange muss ich beim Weiterverkauf Garantie geben. Im konkreten
Fall handelt es sich um Elektronikartikel über Ebay.