Kennzeichnungs-Pflichten bei Nur-Ausland-Verkauf

Angenommen, ein Mensch lebt in Deutschland, liefert seine Waren über seinen Internet-Shop aber nur ins europäische und nichteuropäische Ausland. Muß er in diesem Fall auch eine Widerrufsbelehrung, AGB usw. auf seinen Bestellzetteln im Internet angeben?

Es wird unterstellt, daß die Bestellzettel in englischer, französischer und spanischer Sprache sind, nicht in deutscher Sprache.

Ich nehme an, daß die für Bestellungen aus Deutschland vorgeschriebenen gesetzlichen Angaben in diesem Fall nicht auf den Bestellzetteln erscheinen müssen.

Günther

Nuuuuuhhhh, Internet-Profi, haste schoma was vom EIU-Recht gehört???
In diesem ist der Verbraucherschutz weitestgehend einheitlich geregelt.

Oder denkste, daß die Verbruacher im Ausland (EU ist kein Ausland) rechtlos dastehen?

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