Kann ein Handwerker Telefongespr. ber.?

Hallo,

habe leider zu diesem Thema mit meinem Suchbegriff nichts gefunden, falls trotzdem etwas exisitiert, bitte ich das vorab zu entschuldigen.

Wir haben vor einigen Monaten telefonisch einen Fliesenleger kontaktiert, ob er uns, wenn wir soweit sind die Küche fliesen kann und ob er sich das beizeiten einmal ansehen kann…

Da er weiter wegwohnt, haben wir ihn zweimal angerufen und beim zweiten Mal nannte er uns dann seinen Preis…

Die Telefongespräche beliefen sich insg. auf ca. 10 Min.
Da uns der Preis zu hoch war, habe ich ihn dann ein drittes Mal telefonisch kontaktiert und ihm abgesagt.

Unsere Kontakte waren nur Telefongespräche…es fand keine Besichtigung der Baustelle statt.

Nun schickt er uns, da anscheinend sauer, eine Rechung über 50,00 Euro, über ein angebliches Beratungsgespräch (er hatte mir lediglich einen Tip gegeben, welches Baugeschäft mich beraten könnte).

Hätte er nicht ankündigen müssen, dass er die Telefonate (ich habe ihn angerufen) berechnen wird???

Na, ich habe auf alle Fälle nicht vor, diese zu bezahlen…
Wie soll ich mich verhalten?

Gruss Linda

O mei Linda,

was ist das für ein Typ? Anders herum gefragt, ist die Kostenerstattung vereinbart oder nicht? Wenn nicht, dann hat der Fliesenleger schlichtweg Pech. Ich würde mich mal erkundigen, ob der Typ bei der Handwerkskammer eingetragen ist. Es ist - noch - Handwerkerbrauch, daß man kostenlos und unverbindlich Preisangebote macht; Angebote genannt. Wenn er Pech hat, zu teuer ist, dann war dieser Aufwand vergebliche Liebesmüh. Wenn der Schlauberger meint einen Anspruch zu haben, dann soll er berechnen; aber gleich vorsichtshalber darauf hinweisen, daß man in diesem Fall einen Anwalt einschalten wird.

Gruß Klaus

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