Mehrwertsteuer bei Warensendung

Hallo,
mich interessiert folgendes:

Angenommen Unternehmer A versendet eine Ware B, die mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belegt ist. Ware B wiegt nur 200g und kann dementsprechend als Warensendung der Deutschen Post zu 1,65 € versendet werden. Unternehmer A versendet nun damit und stellt diese 1,65 € dem Käufer mit in Rechnung.
Meiner Kenntnis nach sind die Postdienstleistungen ohne Mwst.
Muss der Unternehmer in diese Versandkosten, die er dem Kunden in Rechnung stellt, ebenfalls Mwst. ausweisen, oder ist das nur der Fall, wenn er noch eigene Mehrkosten für Verpackung und eigenen Zeitaufwand etc. in Rechnung stellt?
Frdl. Gruss
tin_tin_

Es ist richtig, daß die Post keine MwSt berechnet. ABER unser klamme Staat verlangt von den Unternehmen, die Waren versenden, daß die MwSt auch auf das Porto draufgeschlagen werden muß. Dem Staat ist es egal, wie hoch der Aufwand war.

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Servus,

falls Du mit „MWSt“ die Umsatzsteuer meinst (irgendwie gibts da grade eine Epidemie, scheint mir):

USt-befreit sind gem. § 4 Nr. 11b UStG die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutsche Post AG.

Nicht die von irgendwem anders, und auch nicht die Umsätze, bei denen der Posttransport lediglich als unselbständige Nebenleistung in das Entgelt einfließt.

Schöne Grüße

MM

Servus,

falls Du mit „MWSt“ die Umsatzsteuer meinst

Hallo Martin,
ist das nicht das gleiche? Nur mit einem modernerem Namen. So dass man nicht mehr sofort darüber nachdenkt auf welch fiese Weise einem da MEHR Geld abgeknöpft wird?

Servus,

ist das nicht das gleiche?

Nein, das sind zwei Paar Stiefel.

Der Begriff „Mehrwertsteuer“ ist ein abstrakter Begriff aus der Steuerlehre. Bei der europäischen USt handelt es sich genauer um eine „Netto-Allphasen-Mehrwertsteuer“. Auf europäischer Ebene, z.B. der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG vom 17. Mai 1977, die die Grundlagen für die europäischen USt-Systeme regelt, taucht dieser Begriff ab und zu auf.

Aber: In Deutschland gibt es keine Steuer namens „Mehrwertsteuer“. Weder im USt-Gesetz, noch in der USt-Durchführungsverordnung, noch in den USt-Richtlinien kommt irgendwo der Begriff „Mehrwertsteuer“ vor. Es handelt sich dabei genauso um ein Phantom wie bei der viel diskutierten „Spekulationssteuer“ (die es auch nicht gibt) und beinahe auch der „Schenkungsteuer“ (die wenigstens einmal im ErbStG in Klammern erwähnt wird, aber auch bloß, damit man weiß, dass sie in der Erbschaftsteuer drin steckt).

Nur mit einem modernerem Namen.

Wenn man mit „modern“ den Salbader von den Reklameheinis meint, die irgendwelche Rabattaktionen mit Slogans „wir schenken Ihnen die Mehrwertsteuer“ versehen: Ok, seisdrum, jede Mode fordert ihre Opfer.

Ich kämpfe trotzdem noch eine Weile gegen diesen Begriff, bevor ich aufgebe: Es ist sinnlos und schädlich, einen Begriff einzuführen, zu dem der Steuerbürger sich keine gesetzlichen Grundlagen etc. selber erarbeiten kann, weil dieser Begriff in den gegebenen Normen nicht existiert.

Als ich kürzlich den Beleg von so einem armen Ich-AG-Hascherl verbucht habe, auf dem stand „der Rechnungsbetrag enthält weder Umsatz- noch Mehrwertsteuer“ ist mir das Messer in der Tasche aufgegangen: Das Mädchen ist in seiner Existenz schon gestraft genug, und wird dann durch die schlampige Verwendung des falschen Begriffes obendrein noch in Extra-Sackgassen gelotst…

So dass man nicht mehr sofort darüber nachdenkt auf welch fiese
Weise einem da MEHR Geld abgeknöpft wird?

Es ist im wesentlichen eine Verlagerung: Wenn man die Zusammensetzung der Steuereinnahmen anschaut, sieht man parallel ein Absinken z.B. der Körperschaftsteuer, aber auch der veranlagten ESt in annähernde Bedeutungslosigkeit.

Der falsche Begriff ist übrigens nicht gar so neu: Dieter Hildebrandt hat, als die USt in ihrer heutigen Form noch ganz jung war, bereits von „Mehr-Wehr-Steuer“ gesprochen, und in dieser Verballhornung fand ichs noch ganz lustig…

Schöne Grüße

MM