Verkauf ins Ausland: Was beachten?

Hallo!

Ich möchte demnächst einen kleinen Online-Shop eröffnen, mit Waren, die ich exklusiv produzieren lasse. Als Kundschaft erwarte ich vornehmlich Käufer aus dem Ausland (UK & USA).

Leider mache ich mir jetzt natürlich viel zu spät Gedanken über alle möglichen Fragen, die das mit sich bringt. :smile:

Was muss ich beim Auslandsverkauf besonderes beachten? Wie gehe ich mit der deutschen MWSt. um? Muss ich eine schriftliche Rechnung beilegen oder reicht eine Rechnung per E-Mail? Muss ich AGB auch in englischer Sprache auf der Seite haben oder wäre das nur ein netter Service von mir? Gibt es Fußangeln, auf die ich von selbst noch gar nicht gekommen bin?

Ich bin für alle Tipps sehr dankbar.

Viele Grüße,

lemmy

Servus,

Was muss ich beim Auslandsverkauf besonderes beachten? Wie
gehe ich mit der deutschen MWSt. um?

Lieferung in die USA ist Ausfuhrlieferung, USt-frei. Zusammen mit der Rechnung muss der Ausfuhrnachweis aufbewahrt werden. Ausfuhranmeldung beim Zoll hängt vom Wert der Sendung ab.

Lieferung in die EU ist entweder (Empfänger = Unternehmer) innergemeinschaftliche Lieferung, USt-frei. Zum Zeitpunkt der Lieferung gültige USt-Identifikationsnummer des Empfängers muss auf der Rechnung aufgeführt werden, Verbringungsnachweis muss mit der Rechung aufbewahrt werden.

Oder (Empfänger = Endverbraucher) sie ist eine USt-pflichtige Lieferung. Ort der Lieferung (= Land der Umsatzbesteuerung) ist D, falls die Lieferschwelle von 100.000 € (in einigen Ländern 35.000 €) pro Land und Jahr nicht überschritten wird. Falls die Lieferschwelle überschritten wird, ist der Ort der Lieferung das Land, in dem der Empfänger sitzt (Umsatzbesteuerung dort). Umsatzbesteuerung im Land des Empfängers ist optional auch möglich, wenn die Lieferschwelle nicht überschritten wird.

Muss ich eine
schriftliche Rechnung beilegen oder reicht eine Rechnung per
E-Mail?

Eine Rechnung ist im gesamten Zusammenhang USt & Zoll immer eine auf Papier ausgedruckte Rechnung oder eine Datei mit zertifizierter elektronischer Signatur. Bei der Ausfuhr muss sie als Papierausdruck die Sendung (wenn ich mich recht erinnere, in zwei Exemplaren - bin da aber nicht sicher) begleiten.

Muss ich AGB auch in englischer Sprache auf der Seite
haben oder wäre das nur ein netter Service von mir?

Hierzu kann ich nichts sagen; es würde mich wundern, wenn Deutsch nicht ausreichte - andererseits lockt das wohl keine Kunden an, wenn sie nicht ohne weiteres sehen können, zu welchen Bedingungen sie einen Vertrag eingehen.

Gibt es
Fußangeln, auf die ich von selbst noch gar nicht gekommen bin?

Ich glaube, es ist sinnvoll, wenn Du Dich mit dem Thema Ausfuhr und Zoll auseinandersetzt. Im Fall Versand in die USA auch mit dem Thema dortige Einfuhrbeschränkungen (so liberal sind die Hohepriester des Freihandels gar nicht…)

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort, das hilft mir schon mal sehr!

Es geht übrigens um Textilien, durchschnittlicher Auftragswert wird vermutlich ca. 40 Euro sein, der Verkauf geht ausschließlich an Endverbraucher.

Die Sache ist, dass es sich eher um ein kleines Liebhaberprojekt handelt. Ich erwarte nicht, mit dem Shop das große Geld zu machen, vielleicht interessiert sich auch überhaupt niemand für meine Produkte. Deshalb will ich jetzt nicht unbedingt gleich einen BWL-Kurs belegen und mich intensiv mit Zoll und Ausfuhr beschäftigen (weil ich auch gar nicht wüsste, wie und wo man da anfängt).

Wenn ich dich richtig verstehe, kann ich jetzt nicht einfach die USt. von Anfang an mitkassieren und es dem Kunden überlassen, wie er damit klar kommt? Ich kaufe oft über Onlineshops in den USA, und habe noch nie die Steuer erlassen bekommen, weil ich kein US-Bürger bin. Ist es andersrum nicht genauso?

Danke nochmal und viele Grüße,

lemmy

Hallo,

Die Sache ist, dass es sich eher um ein kleines
Liebhaberprojekt handelt.

dann ist betreffend Lieferungen in EU Länder schon vieles einfacher: Man muss dann bloß unterscheiden zwischen Kunden, die Unternehmer sind (unwahrscheinlich) und eine gültige USt-Identifikationsnummer vorlegen, und Endverbrauchern. Die genannten Lieferschwellen werden dann wohl kaum erreicht, d.h. Lieferung an Endverbraucher innerhalb der EU funktioniert genau gleich wie Lieferung in D: Deutsche USt, nichts Besonderes zu beachten.

Bei den genannten Werten ist auch die Ausfuhranmeldung kein großer Akt: Sie findet ganz vereinfacht mit der internationalen Paketkarte statt. Die Einfuhrverzollung findet dann (im Fall DHL) durch die Partner-Post im Empfängerstaat statt, z.B. USPS in USA, die Einfuhrabgaben werden bei Zustellung kassiert.

Wenn ich dich richtig verstehe, kann ich jetzt nicht einfach
die USt. von Anfang an mitkassieren und es dem Kunden
überlassen, wie er damit klar kommt?

Gehen würde das schon - die USt, die auf eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung berechnet wird, müsste dann als „unberechtigt ausgewiesene“ USt genauso abgeführt werden wie die, die auf einen steuerpflichtigen Umsatz fällig ist. Bloß am Markt ist das nicht so toll, weil der Kunde dann einen deutlich höheren Preis zahlen muss, ohne dass ihm deswegen auf seiner Seite Einfuhrabgaben erlassen werden.

Ich kaufe oft über
Onlineshops in den USA, und habe noch nie die Steuer erlassen
bekommen, weil ich kein US-Bürger bin. Ist es andersrum nicht
genauso?

Nein, die US sales tax funktioniert anders. Es gibt übrigens einen Bundesstaat, bei dem die sales tax bei Ausfuhrlieferungen nicht bloß nicht erhoben wird, sondern so wie beim europäischen System erstattet wird, wenn die Ausfuhr einer zunächst im Land gekauften Ware nachgewiesen ist: Das ist Louisiana.

Schöne Grüße

MM

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Hi Martin,

vielen herzlichen Dank.
Du hast mir sehr, sehr geholfen!

Viele Grüße,

lemmy