Mehrwegpfandrecht

Hallo, ich hab da mal ne Frage.

Die Sache mit dem Einwegpfandrecht, also Rücknahme von Plastikflaschen bzw. Einwegbehältern ist mir ja insoweit klar. Da habe ich auch die entsprechenden Gesetzestexte gefunden.
Mir geht es aber um den Mehrwegpfand, also in diesem Fall um die Rücknahme- (Pflicht ?) von (Mehrweg-)Bierflaschen.
Ich hatte das Problem, das mir eine Supermarktkette einen Bierkasten mit leeren Flaschen mit der Begündung, die Sorte würden sie ja nicht verkaufen, nicht zurücknehmen wollte.

Zum Einwegpfandrecht gibt es ja da eine (mehr oder weniger) klare Gesetzesregelung mit Gesetztestext.

Ich suche nun den Gesetzestext, in dem das Mehrwegpfand geregelt ist bzw. eine Quellenangabe, aus der man ersehen kann, ob jemand zur Rücknahme von Mehrwegpfandflaschen verpflichtet ist oder nicht.

Schönen Dank schon mal im Voraus

Ich suche nun den Gesetzestext, in dem das Mehrwegpfand
geregelt ist bzw. eine Quellenangabe, aus der man ersehen
kann, ob jemand zur Rücknahme von Mehrwegpfandflaschen
verpflichtet ist oder nicht.

Kannst im dortigen Brett nachfragen, Garfield. Natürlich müssen Geschäfte nur die Sorten zurücknehmen, die sie auch führen.
Frohe Weihnachten
Borat