Rückgabegründe

Hallo

Wann(Warum sollte) muss ein Herstellender Betrieb Ware zurück nehmen?

Der Betrieb verkauft nur an den Fachhandel welcher dann aus dem Geschäft an Endverbraucher verkauft.
Der Fachhandel hat einen Kunden auf Artikel A, dieser stirbt, oder will diesen Artikel plötzlich nicht mehr und die Ware ist älter als 14 Tage. Muss der Hersteller die Ware zurück nehmen?

Ware ist älter als 1 Monat/1Jahr. Kulanz oder „blödheit“ des Herstellers wenn er diese Ware zurück nimmt und gutschreibt?

Hallo,

Wann(Warum sollte) muss ein Herstellender Betrieb Ware zurück
nehmen?

wenn er vertraglich oder gesetzlich dazu verpflichtet ist.

Der Betrieb verkauft nur an den Fachhandel welcher dann aus
dem Geschäft an Endverbraucher verkauft.
Der Fachhandel hat einen Kunden auf Artikel A, dieser stirbt,
oder will diesen Artikel plötzlich nicht mehr und die Ware ist
älter als 14 Tage. Muss der Hersteller die Ware zurück nehmen?

Tja, da das Gesetz eine Rücknahmepflicht nur für mangelhafte Ware vorsieht (478 BGB), kommt es auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Hersteller und Lieferant an. Da ich die nicht kenne…

Gruß,
Christian

Hallo Christian

danke für deine ant.

Tja, da das Gesetz eine Rücknahmepflicht nur für mangelhafte
Ware vorsieht (478 BGB), kommt es auf die vertraglichen
Beziehungen zwischen Hersteller und Lieferant an. Da ich die
nicht kenne…

In den AGB steht nur was von Reklamation innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt, welche bei der Lieferung mit dabei liegt.
Andere Vereinbarungen gibt es nicht.

gruss
rick

Morjen,

auch wenn die AGB es nicht vorsahen, haben wir die Ware dann mit Bitte um Gutschrift zurück geschickt.
Im Allgemeinen gab es keine Probleme. Nur bei Sonderanfertigungen sollte man nicht mit dieser Kulanz rechnen.

Es konmmt natürlich auf weitere Umstände an:
Umsatzzahlen mit dem Lieferanten mittel bis hoch ?
Dauer der Geschäftsverbindung lang ?
Zahlungsmoral gut ?
Es ist ein gefragter Artikel ?

Wenn man mindestens zweimal mit „ja“ antworten kann, sollte es keine Probleme geben.

Vielleicht fragt man aber einfach mal den Verteter, der turnusmäßig zu besuch kommt, telefonisch.
Diese Leute haben, ob man s glaubt oder nicht, einen großen Einfluss auf solche Dinge.
Wenn man zur Gutschrift schickt, hat der Vertreter keine Umsatzeinbußen und wird dir beim nächsten Besuch einiges mehr „anbieten“ als sonst.

Gruß
BJ

Moimoin!

Ich nehme an, dass dies lediglich eine Schulaufgabe ist, was wäre das für ein Hersteller, der keine ordentliche AGB hat?

Ich kenne das so, dass offene Mängel am Tag der Lieferung reklamiert werden muss (gesetzlich gesehen). In der AGB heißt es meist, dass angelieferte Kartons mit offenen Mängeln (Kartons aufgerissen, Ware hängt raus, wie auch immer) gar nicht erst angenommen werden sollen. Die Lieferung geht zurück und der Hersteller schickt neue Ware.
Gleich vom Kaufvertrag zurücktreten ist ein nachrangiges Recht und in diesem Fall gar nicht möglich, es sei denn, der Hersteller hat 2x nachgebessert oder ausgetauscht. Wenn dann immernoch nicht alles OK ist, dann kann erst der Händler zurücktreten.

Ist dieses zeitlich schon passé, dann sollte der Händler sich nach einem neuen Kunden für den Artikel umsehen…

Kulanz oder Bödheit vom Hersteller hängt von der Geschäftsbeziehung ab. Gut laufende langjährige Geschäftsbeziehung > Kulanz, sonst Blödheit.

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