Zoll macht nichts

Hallo zusammen,

was wäre, wenn der Zoll ein Paket passieren lässt, ohne vom Empfänger Zoll zu verlangen? Das Paket ist schon zugestellt, darauf ist ein Aufkleber „Customs Declaration“ den der Absender draufgeklebt hat. Zugestellt wurde von Deutsche Post. Wert des Inhalts ca. 900 Euro, Art: Schmuck (Samples/Muster). Und was ist mit der Einfuhrumsatzsteuer? Muss man die freiwillig abführen, auch wenn der Zoll es nicht ausdrücklich verlangt und wie hier das Paket einfach so durchlässt? Steuerhinterziehung wäre es ja nicht, denn ist eh Vorsteuer.

Danke für die Antworten
Harald

Hallo,

was wäre, wenn der Zoll ein Paket passieren lässt, ohne vom
Empfänger Zoll zu verlangen? Das Paket ist schon zugestellt,
darauf ist ein Aufkleber „Customs Declaration“ den der
Absender draufgeklebt hat. Zugestellt wurde von Deutsche Post.

Dann kann sich der Empfänger freuen, denn wenn der Zoll die Ware freigegeben hat ist sie damit im freien Verkehr der EU. Nachträglich wird da nichts mehr kommen.

Ansonsten hast Du die Zollanmeldung ja offenbar auch nicht selber gemacht, sondern es ist über die Post gelaufen. Wenn etwas fehlerhaft läuft bist Du nicht „fein raus“ weil die Post nicht eigenmächtig, sondern rechtlich in deinem Auftrag handelt, als Zollbeteiligter und Zollverpflichteter bist Du verantwortlich.

In der Praxis kenne ich es aber von einem stark international ausgerichteten Paketdienst so daß die ihren Fehler der falschen Anmeldung selbst regulieren, d. h. eine Selbstanzeige beim Zoll machen und den Zollbetrag zahlen. Hintergedanke: man möchte seinen „guten Ruf“ beim Zoll nicht ruinieren und sicherstellen daß einem bei immer mal wieder vorkommenden Sonder- oder Problemfällen auch kulant begegnet wird.
Ob die Post auch soweit denkt vermag ich nicht zu sagen - am Schalter hat man diesen Eindruck eher nicht… :wink:

Wert des Inhalts ca. 900 Euro, Art: Schmuck (Samples/Muster).

Muster können unter bestimmten Bedingungen freigeschrieben werden, also zollfrei und sogar ohne umfangreiche Anmeldung eingeführt werden. Falls diese Muster die Bedingungen erfüllt haben ist die Sendung womöglich nicht „fälschlicherweise durchgerutscht“, sondern ganz korrekt gestellt und als Mustersendung abgefertigt worden.

Und was ist mit der Einfuhrumsatzsteuer? Muss man die
freiwillig abführen, auch wenn der Zoll es nicht ausdrücklich
verlangt und wie hier das Paket einfach so durchlässt?

Nö, das Paket wurde vom Zoll freigegeben - Fall erledigt.

Gruß,

MecFleih