Rücktritt vom Autokauf?

Von: , Frage gestellt am Di, 20. Mär 2007

Hallo!

Der folgende Fall liegt zu grunde:

Frau W ist seit 6 Jahren nebenbei selbstsändig, als Kleinstunternehmerin.

Privat überlegt sie sich mit ihrem Mann einen zweiten PKW zu kaufen und durchsucht das Internet. Nach einigen Wochen trifft sie auf einen interessanten Wagen (gebraucht, BJ 2004) bei einem Fordhändler, der laut mobile.de 10500€ kosten soll. Samstag, kurzer Anruf im Autohaus bestätigt, der Wagen ist noch zu haben. Vor Ort stellte man fest, dass der Wagen plötzlich 11990,-€ kosten soll und der Preis im INternet ein fehler des Verkäufers gewesen ist und nur für Händler gilten sollte, was im Ausdruck aber nicht erkennbar war.

Das Autohaus wollte sich auf einen Preis von 11500€ einlassen. Diskussionen ergaben, dass Frau W den Wagen über ihre Selbstständigkeit kaufen könnte, damit Garantie etc. ausschließt und somit auch den Preis von 10500€ erhält. Erstmal sehr schmackhaft für Frau W. Sie überlegt den Wagen teilweise noch finanzieren zu lassen und lässt sich dies ausrechnen. Ihr war der Prozentsatz (7,99%) zu hoch und sie fragte, ob sie sich im Netz eine günstigere Finanzierung raussuchen kann. Der Verkäufer bejate dies und meinte, sie können 14 Tage vom Kauf zurücktreten und bat die Kundin, doch bitte nicht erst nach der Zulassung des Autos (welche ca. 1 Woche nach dem Kauf stattfinden sollte) zu tun, da dann unnötig Kosten fürs Autohaus entstehen würden. Der Kaufvertrag wurde geschlossen, auch der Finanzierungsvertrag. Der Kaufvertrag läuft auf den Firmennamen und der Darlehensvertrag auf den Namen der Verkäuferin, beide Verträge sind untereinander gekoppelt. Sprich, kommt einer nicht zustande, hat der andere auch keine Wirksamkeit, so die AGB des Darlehensvertrages. 14 Tage Wiederrufsrecht gilt aber nur in Verbindung mit dem Darlehensvertrag und auch nur für Verbraucher, nicht für Unternehmer.

Frage, kann Frau W dennoch vom Kauf zurücktreten? Zählt sie als Einzelunternehmerin nicht als Verbraucher?

Freue mich über Ihre Hilfe!

Danke

Simone

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Rücktritt vom Autokauf?

    Nun bestätigten der Käuferin W die Verkaufsleiter von zwei anderen großen Autohäusern, dass auch eine Unternehmerin 14 Tage Zeit hat, vom Darlehensvertrag zurückzutreten, was gesetzlich geregelt sei. Stimmt das? Somit wäre dann auch der Kaufvertrag ungültig, der an den Darlehensvertrag gekoppelt ist!?!

  2. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Rücktritt vom Autokauf?

    Hi Simone,
    von Rechts wegen ist die Käuferin zunächst als Gewerbetreibende zu sehen.. also nicht als Privatfrau.
    OK.

    Jetzt wirds natürlich konfus.. aber trotzdem einfach.
    Wenn es einen Vertrag gibt, der ein Widerrufsrecht bestätigt, so kann man sich darauf berufen.

    Da es sich um ein verbundenes Geschäft handelt, muss damit auch der Ratenvertrag aufgehoben werden, da er allein keinen Sinn ergibt.

    Hat man aber nur mündliche Zusagen, so hat man seine "Hausaufgaben" leider nicht gemacht.. weil man sich heutzutage eben alles schriftlich geben lassen sollte.

    Übrigens: Wie lautet es im Originaltext ?
    Wird von "keine Garantie" gesprochen oder von "keine Gewährleistung" ?
    Wenn die Gewährleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, hat man die auch als Firma.
    So macher hat sich durch falsche Formulierung selbst um den erhofften Vorteil gebracht.;-)

    Gruß
    BJ

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