Hi,
du möchtest rechtlichen Rat?
Geht nicht - ist nicht erlaubt. Im Rechtboard könnte man dir helfen, wenn es um einen fiktiven Fall geht.
Ich beziehe mich jetzt einfach mal auf das CE-Zeichen.
Es gab mal Ausnahmeregelungen. Die sind jedoch bereits alle ausgelaufen.
Aktuell gilt, dass man keine Geräte ohne CE-Konformitätserklärung in den Verkehr bringen darf.
Die Konformität wird mit dem CE-Zeichen bestätigt.
Das CE-Zeichen kann auch aus einem einfachen Papieraufkleber bestehen. Da dieser sich leicht ablösen kann, ist die Konformitätserklärung in der Betriebsanleitung noch einmal in allen Punkten aufgelistet.
Wenn in der Originalanleitung also die CE-Erklärung enthalten ist (Seite rausreißen nutzt nichts *g*), so ist das fehlende CE-Zeichen irrelevant.
Reklamation nach mehr als 1 Jahr ?
Wenn ein Gerät nicht der CE-Norm entspricht, muss der Händler/Hersteller so nachbessern, dass die Norm erfüllt wird… oder ein normgerechtes Gerät liefern.
Mach dir nichts vor. Deine Kiste ist hinüber. Selbst wenn es keine CE hat. Der andere braucht nur die Stör- und Betriebssicherheit nachbessern.
Er muss nichts anderes reparieren. Das Gerät muss er auch nicht zurücknehmen, da er die CE-Norm durch Nachbesserung erfüllt werden könnte…sobald es wieder funktioniert.
Dass es funktioniert ist jetzt dein Problem
Ist also nichts mit Gewährleistungsrecht.
Aber:
Stell einfach mal eine Kulanzanfrage beim Hersteller.
Kulanz ist kein Recht. Kulant sein bedeutet, man gibt nach um einen Kunden zu behalten.Es ist einfach ein Engegenkommen/Freundlichkeit.
Der Tonfall eines solchen Antrages sollte deshalb auch sehr freundlich sein und man bittet um eine Kostenübernahme.
Viele Hersteller machen das ohne Probleme. Manche Kosten werden voll übernommen, manche teilweise.
Egal. Jede gewährte Übernahme spart dir Geld.
Selbstverständlich kannst du auch noch einmal nachfragen, wenn dir die Kostenübernahme zu gering erscheint. Führe „Gründe“ an, die der Hersteller nachvollziehen kann und die ihn dazu bewegen könnten, noch mal etwas „dazuzugeben“.
Gruß
BJ