Verzollung aus Drittland

Guten Tag alle zusammen.

Ich möchte eine kleine Import-Export Firma ausbauen.
Die Ware aus Ausland nach Deutschland zu importieren und hier es absetzen, funktioniert ohne großen Schwierigkeiten.
Aber da habe ich ein Problem.
Einen meinen Kunde aus Frankreich hat bei mir Ware (Holzbriketts zum heizen) bestellt.
Ich beabsichtige diese Briketts direkt aus Russland nach Frankreich liefern.
Also, ich, als ein deutsche Importeur, mit einem Sitz in Deutschland möchte die Ware in Russland kaufen, eine russische Transportfirma beantragen, die Ware nach Frankreich bringen und dort es weiter verkaufen.
Die Fragen:

  1. Wo kann oder soll ich in diesem Fall die Ware verzollen lasen.
  2. Wer soll die Einfuhrsteuer zahlen, ich oder gleich mein franzosischen Kunde.
  3. Wie hoch werden die Ware besteuert, weil in DE Zollsatz für die Holzbriketts ist 7% in Frankreich – 5,5%
  4. Wie soll es, in groben Schritten, einfach gehen.

.

Danke.

Mit freundlichen Grüßen Braun

  1. Wie hoch werden die Ware besteuert, weil in DE Zollsatz für
    die Holzbriketts ist 7% in Frankreich – 5,5%

Hallo,

die Besteuerung hat nichts mit dem Zollsatz zu tun. Der Zollsatz wiederum muss in D und F, da beide in der EU sind, gleich sein.

Daher verzollst und versteuerst Du die Ware an der EU-Grenze auf deinen Namen und lieferst anschliesend Freigut nach Frankreich aus. Zoll ist abhängig vom Taric-Code und Steuer sind 19% Einfuhrumsatzsteuer.

Gruß,

Florian

Servus Florian,

Daher verzollst und versteuerst Du die Ware an der EU-Grenze
auf deinen Namen

gibts hier nicht die Möglichkeit, den Transport am Ziel innerhalb der EU zu gestellen, nachdem er unverzollt unter „T1“ dorthin gelangt ist? Voraussetzung wäre (glaube ich, weiß es aber nicht) bloß, dass jemand (egal ob Endkunde oder Händler) am Zielort die Erlaubnis dafür hat?

Steuer
sind 19% Einfuhrumsatzsteuer.

Ich meine, es geht hier um Unterposition 4401 30 Zolltarif, also 7% Einfuhrumsatzsteuer - Anlage 2 UStG -, falls die Ware in D gestellt und in den freien Verkehr überführt wird. Für Polen (Grenze) oder F (Gestellung am Zielort) gälten jeweils die dortigen Sätze, die Ermäßigung in F ist richtig, wies die Polen halten, weiß ich nicht.

Schöne Grüße

MM