Gewährleistung / Garantie für Gewerbetreibende

Hallo,

ein Laden ordert im November über seinen Distributor einen Drucker, auf den der Hersteller 12 Monate Garantie gewährt. Der Drucker steht lange im Laden und wird erst im Juli an einen Endkunden verkauft.
Im Dezember reklamiert der Endkunde - berechtigt - einen Defekt des Druckers.

Wie ist nun hier die Lage für den Händler? Der Kunde befindet sich ja sowohl im Rahmen der Gewährleistung als auch im Rahmen der einjährigen Herstellergarantie, der Händler muß ihm gegenüber nachbessern.

Der Händler hat den Drucker aber ja vor mehr als 1 Jahr bei seinem Distributor erstanden - hat ein Händler in einem solchen Fall immer „Pech“ oder nach welcher Regelung kann er selber Ansprüche gegen den Distributor/den Hersteller des Druckers geltend machen?

Vielen Dank für eine Antwort,

MecFleih

Hallöchen!!

Also, mein Mann ist auch selbständig. Wenn er Kundenrückläufe hat, wendet er sich an den Hersteller. Denn nach der Zeit wie du schilderst greift die Herstellergarantie. Es kommt darauf an wann die Rechnung an den Kunden von dir geschrieben wurde. Also Hersteller kontaktieren, Rechnung vom Kunden beifügen und dann sollte es so funktionieren.

Gruß sky5577

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