Gewährleistung / Garantie für Gewerbetreibende
Von: , Frage gestellt am Fr, 30. Mär 2007
Hallo,
ein Laden ordert im November über seinen Distributor einen Drucker, auf den der Hersteller 12 Monate Garantie gewährt. Der Drucker steht lange im Laden und wird erst im Juli an einen Endkunden verkauft.
Im Dezember reklamiert der Endkunde - berechtigt - einen Defekt des Druckers.
Wie ist nun hier die Lage für den Händler? Der Kunde befindet sich ja sowohl im Rahmen der Gewährleistung als auch im Rahmen der einjährigen Herstellergarantie, der Händler muß ihm gegenüber nachbessern.
Der Händler hat den Drucker aber ja vor mehr als 1 Jahr bei seinem Distributor erstanden - hat ein Händler in einem solchen Fall immer "Pech" oder nach welcher Regelung kann er selber Ansprüche gegen den Distributor/den Hersteller des Druckers geltend machen?
Vielen Dank für eine Antwort,
MecFleih
