Ein Bekannter von mir hat mir zuletzt erzählt das er Schuhe bei einem Online-Shop gekauft hat.
Laut den AGB kommt dort ein Kaufvertrag erst mit der 2. Bestätigung zustande, also da war noch KEIN Kaufvertrag. Der Betreiber hat die Bestellung aber ohne Grund storniert. Ist das erlaubt? Ich meine, das ist ja dann zum Nachteil des Verbrauchers.
Naja, ungewöhnlich ist das mit der 2. Bestätigung und die Stornierung ohne Grund, aber immer noch besser als bestätigen und hinterher nicht liefern können.
Ich denke nicht, dass das zum Nachteil des Verbrauchers ist, da der Verbraucher sich dann woanders nach diesen Schuhen erkundigen kann, es sei denn, es wurde schon Zahlung geleistet, diese muss natürlich zurückerstattet werden.
Ich würde allerdings dem Kunden die Stornierung begründen und eine Alternative empfehlen, denn ich möchte ja als Betrieber eines Shops trotzdem Umsatz machen, auch wenn ich einen bestimmten Artikel nicht lieferbar habe.
Dass mit der 2. Bestätigung kann folgenden Sinn haben: 1. Bestätigung = Bestätigung Eingang Bestellung; 2. Bestätigung = Auftragsbestätigung, womit der Betreiber den Kaufvertrag schließt.
Ich finde, dass die 2. Bestätigung nicht sein muss. Die direkte Lieferung und Abwicklung des Kaufvertrages (KV) ist transparenter ggü. dem Kunden.
Kann der Betreiber aber die Ware später liefern, was er schon weis, dann schickt er eine Auftragsbestätigung und weist von sich aus hin, dass er erst in 2 Wochen liefern kann und nicht sofort, wie er gesetzlich verpflichtet wäre. Der Abschluss des KV würde dann mit deinem Einverständnis (direkt oder stillschweigend) geschlossen.
Es gibt kein Gesetz, das das verbietet (jedenfalls nicht das ich wüsste…)
Wenn die erste Bestätigung als automatisierte Mail rausgeht, ist die
Liefermöglichkeit noch nicht unbedingt klar, weil der Computer schlecht
im Lager nachsehen kann.
Deshalb machen das mit der 2. Bestätigung viele Händler und ich finde
das auch angenehmer, als nachträgliche Rückzieher.
Ein schlechter Shop lehnt ohne Begründung ab und verliert so seine
Kunden, das ist ja logisch. Es gibt aber auch Kunden, die man lieber
nicht haben möchte.
Ein Bekannter von mir hat mir zuletzt erzählt das er Schuhe
bei einem Online-Shop gekauft hat.
Laut den AGB kommt dort ein Kaufvertrag erst mit der 2.
Bestätigung zustande, also da war noch KEIN Kaufvertrag. Der
Betreiber hat die Bestellung aber ohne Grund storniert. Ist
das erlaubt? Ich meine, das ist ja dann zum Nachteil des
Verbrauchers.
Das kann auch den Grund haben, dass der Kunde bei der Firma bereits durch seine schlechte Zahlungsmoral unangenehm aufgefallen ist und deshalb einfach nicht mehr beliefert wird.