Geld zurück oder Gutschein bei Warenrückgabe?

Hallo,
ich habe im örtlichen Elektrohandel eine Kaffemaschine gekauft, ca. 60 Euro, 900 Watt, 1 Stahliso-kanne.
Kaum bin ich zuhause, liegt von einem Discounter eine Werbung auf dem Tisch, das in der drauffolgenden Woche eine Kaffeemaschine, 1000W, 2 Isostahlkannen für 39 Euro im Angebot ist.

Ich habe die teure Maschine, 3 Arbeitstage später, unbenutzt, im original Karton verpackt, mit Kassenbon, im Elektrohandel mit der Begründung „Fehlkauf“ zurückgeben wollen.
Die Verkäuferin erklärte mir, das das nicht geht.
Schliesslich sei die Maschine nicht defekt und
ich hätte die Maschine im Geschaft anschauen können, habe sie gekauft und muss sie nun behalten.
Geld zurück sei gar nicht möglich, höchstens ein Warengutschein, das aber auch nur weil sie mich kennt. Normal gibst gar nix, keine Rückgabe des unbenutzten, funktionstüchtigen, original verpackten Gerätes nach x Tagen.
Viele Kunden gingen davon aus, sie hätten 14 Tage Rückgaberecht, einfach so.

Darf man ein unbenutztes oringinal verpacktes Elektrogerät nach 3 Arbeitstagen zurückgeben und Geld zurück verlangen?
Ist das mit dem Gutschein rechtens?
Mal andersrum gefragt:
Wenn ich die Kaffemaschine defekt und benutzt zurückgegeben hätte, (beispielsweise einfach eines der Kabel im innern durchkneifen, von aussen sieht man das ja nicht), hätte ich dann mein Geld zurückbekommen?

Danke schön schon mal im vorraus an Euch,
Doris

Darf man ein unbenutztes oringinal verpacktes Elektrogerät
nach 3 Arbeitstagen zurückgeben und Geld zurück verlangen?

Nur wenn Du sie über das Internet erworben hast. Sonst nicht.

Ist das mit dem Gutschein rechtens?

Ja, eine Verpflichtung zur Rücknahme gibt es ja nicht. Es ist eine reine Kulanz des Ladens.

Mal andersrum gefragt:
Wenn ich die Kaffemaschine defekt und benutzt zurückgegeben
hätte, (beispielsweise einfach eines der Kabel im innern
durchkneifen, von aussen sieht man das ja nicht), hätte ich
dann mein Geld zurückbekommen?

Nein, aber eventuell eine Anzeige wegen Betrug wenn das Gerät anschließend überprüft wird. Allein die Tatsache, dass Du die Maschine benutzt hast ist ja schon ein Beweiß dafür das der Schaden vorher gar nicht vorgelegen haben kann.

Grundsätzlich hast Du ein Gewährleistungsrecht, das aber nur greift wenn der Schaden beim Kauf schon vorgelegen hat. Schäden die später entstehen kannst Du nur über eine Garantie abwickeln und die ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers. Einen Anspruch darauf hast Du nicht.

Moimoin!

Nur wenn Du sie über das Internet erworben hast. Sonst nicht.

Doch, bei Haustürgeschäften, liegt hier aber auch nicht vor.