Hallo,
ich habe im örtlichen Elektrohandel eine Kaffemaschine gekauft, ca. 60 Euro, 900 Watt, 1 Stahliso-kanne.
Kaum bin ich zuhause, liegt von einem Discounter eine Werbung auf dem Tisch, das in der drauffolgenden Woche eine Kaffeemaschine, 1000W, 2 Isostahlkannen für 39 Euro im Angebot ist.
Ich habe die teure Maschine, 3 Arbeitstage später, unbenutzt, im original Karton verpackt, mit Kassenbon, im Elektrohandel mit der Begründung „Fehlkauf“ zurückgeben wollen.
Die Verkäuferin erklärte mir, das das nicht geht.
Schliesslich sei die Maschine nicht defekt und
ich hätte die Maschine im Geschaft anschauen können, habe sie gekauft und muss sie nun behalten.
Geld zurück sei gar nicht möglich, höchstens ein Warengutschein, das aber auch nur weil sie mich kennt. Normal gibst gar nix, keine Rückgabe des unbenutzten, funktionstüchtigen, original verpackten Gerätes nach x Tagen.
Viele Kunden gingen davon aus, sie hätten 14 Tage Rückgaberecht, einfach so.
Darf man ein unbenutztes oringinal verpacktes Elektrogerät nach 3 Arbeitstagen zurückgeben und Geld zurück verlangen?
Ist das mit dem Gutschein rechtens?
Mal andersrum gefragt:
Wenn ich die Kaffemaschine defekt und benutzt zurückgegeben hätte, (beispielsweise einfach eines der Kabel im innern durchkneifen, von aussen sieht man das ja nicht), hätte ich dann mein Geld zurückbekommen?
Danke schön schon mal im vorraus an Euch,
Doris