'solange Vorrat reicht...'

Hallo!

Gibt es irgendeine Vorschrift/ein Gesetz, mit dem ich jemanden konfrontieren kann, wenn ein Artikel grossartig beworben wird, aber nur in sehr geringer Stückzahl vorhanden ist?

Konkretes Beispiel:
Werbeblatt („Flyer“) eines grossen Innenausstatters verspricht „Sonnenschirm komplett für 8 €“, erfahrungsgemäss gleich am nächsten Morgen ins Geschäft, als 5. Kunde schon leer ausgegangen… Zusatz „Nur solange Vorrat reicht“ war zwar im Prospekt vermerkt, aber 4 Artikel für ne 40.000-Einwohner-Stadt sind doch arg wenig…

Gruss

Mutschy

Hallo!
Es gibt dazu bereits Urteile, aber sehr unterschiedliche. Aber klar
gesagt wird in allen, dass die Ware nicht am ersten Tag vergriffen sein
darf, es sei denn, es ist etwas ganz Besonderes (oder ganz besonders
günstig). Den EH interessieren diese Urteile allerdings wenig :frowning:

Grüßerle Richard

Danke
Hallo, Richard!

Danke für deine ernüchternde Antwort u ein * dafür.

Gruss

Mutschy

Du bist nicht allein …
Hallo,

hier eine nette Seite zu dem Thema:
http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ1180429692…
link321922A.html

lG
Richard