Was tun wenn Zoll mit geschätzten Beträgen rechnet

Ich habe bei ebay einen mp3player für 165$ ersteigert + 18,99$ USPS Global Priority Mail.
Heute (nach einem kanppen Monat) hab ich die Benachrichtung von der Post erhalten, 57,40 € Zoll.
Jetzt wundere ich mich, wie der Zoll auf diesen Betrag kommt.
TARIC ist imo 8527139900 (weil mit FM-Radio), d.h. 10%. Dann noch die Einfuhrumsatzsteuer: 20% (Österreich).
Kassawertkurs/Zollwertkurs (Umrechnungskurs) für Mai: 1,360; für April war 1,330
( http://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/KassenwerteundZollw… , hoffe das sind die richtigen Werte)
Meine Rechnung (April-Kurs) würde somit so aussehen:
165$*1/1,33=124,06€
18.99$*1/1,33=14,28€

124,06
+12,41 (10% Zoll)
+14,28 (Versand)

150,75 € * 20% EUSt = 30,15 €

12,41 Zoll + 30,15 EUSt = 42,56 € Abgaben.

Ich nehme mal an, dass der Verkäufer keine Rechnung beigelegt hat (war ja auch ein Privatverkauf).
Demnach muss der Zoll von einem Preis von z.B. ca. 170 € +15 € Versand ausgegangen sein, um auf 57,4 € zu kommen.

Kann man den Differenzbetrag zwischen Zollrechnung und der Rechnung mit den korrekten Rechnungsbeträgen einfordern?

mfg Stefan

Hallo,

TARIC 8527 1399 000 ist korrekt und auch wenn Du das Ursprungsland der Ware nicht nennst dürften die 10% Zoll stimmen. Wichtig ist jetzt noch wie hoch der zu verzollende Transportkostenanteil ist. Ich setze jetzt einfach mal 70% an, kann aber auch mehr sein, je nachdem wo die Ware abgeschickt wurde.

Dann ergibt sich:

Zoll: 165 + 13.99 (nämlich 70% von den Transportkosten) = 178.99, davon 10% sind 17.90 USD Zollbetrag.

EuSt: 165 + 18.99 + 17.90 = 201.89, davon 20% sind 40.38 USD EuSt.

Einfuhrabgaben gesamt 17.90 + 40.38 = 58.28 USD, bei dem von Dir genannten Umrechnungskurs vom April komme ich auf Einfuhrabgaben von 43.82 EUR.

Allerdings kann der Transportkostenanteil im Zollbetrag höher sein, 70% sind eher niedrig angesetzt. Wenn der Zollbetrag größer wird, wird natürlich auch der EuSt-Betrag größer, weil der Zollbetrag ja mit versteuert wird. Auf 57.40 EUR kommt man dann aber auch nicht.

Ich nehme mal an, dass der Verkäufer keine Rechnung beigelegt
hat (war ja auch ein Privatverkauf).

Kann sein. Es gibt dann verschiedene Wege zur Zollwertermittlung, der Zoll kann den Wert gleicher oder vergleichbarer Ware heranziehen, den hier üblichen Warenhandelswert als Grundlage zur Wertermittlung nehmen oder auch schätzen - natürlich zu deinen Ungunsten.

Demnach muss der Zoll von einem Preis von z.B. ca. 170 €
+15 € Versand ausgegangen sein, um auf 57,4 € zu
kommen.

Den Versand wird der Zoll nicht schätzen, denn dessen Wert steht ja fest, aber denkbar wäre dass der Wert des mp3-Players geschätzt wurde oder man den Handelswert des Gerätes anhand von einheimischen Shops nachgeschlagen hat. Der Zoll wird dann natürlich nicht den preiswertesten Internetpreis als Berechnungsbasis nehmen, sondern das, was man in einem mittelpreisigen oder gar teuren Laden für das Gerät zahlen müßte.

Kann man den Differenzbetrag zwischen Zollrechnung und der
Rechnung mit den korrekten Rechnungsbeträgen einfordern?

Versuchen kannst Du es. Ob’s aber klappt… Zumindest für Deutschland gilt dass der Warenempfänger Zollbeteiligter und Zollverpflichteter ist. Für eine mangelhafte Deklaration/fehlende Rechnung haftet also vor den hiesigen Behörden nicht der nicht greifbare ausländische Versender, sondern der hier ansässige Warenempfänger. Insofern geht die mangelhafte Deklaration - wenn es denn daran liegt - zu deinen Lasten wenn es in Österreiche genauso gehandhabt wird wie hier.

Gruß,

MecFleih

Danke für deine kompetente Antwort.
Beim nächsten Mal weis ich dann, dass ich den Verkäufer errinnern muss, eine Rechnung beizulegen.

mfg Stefan

Hab das Paket heute abgeholt und mir den Zoll-Zettel angesehen.

Als Dokumentreferenz ist „ebay-Ausdruck“ angegeben. Den hat der Zoll sich anscheinend auch gleich behalten, im Paket war nämlich nur der Mp3-Player. Ehrlich gesagt finde ich das nicht ganz okay.

Gerechnet wurde nur mit dem in Rechnung gestellten Gesamtbetrag, d.h. mit 165,50$+18,99$ Versand = 184,49$.

Annahmedatum war 25.04.2007
Umrechnungskurs ist mit 1,3295 angegeben. (Diese Zahl steht zwar auch im Zoll-Excelsheet, aber neben 5 anderen, ohne Spaltenbezeichnung)

Gesamtbetrag wurde in € umgerechnet -> 138,76 €
Von diesem Betrag wurde einfach der Zollsatz aufgerechnet („Zölle auf gewerbliche Waren“).
TARIC steht nicht dabei, Zollsatz aber schon: 13,9%. Demnach ist der mp3-Player ein „Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe“ (TARIC 8521900090 ) - ist natürlich korrekt, Hauptfunktion ist aber noch immer die Tonwiedergabe. Wäre auf Tonaufnahmegeräte ein höherer Zollsatz, würde wahrscheinlich dieser gewählt werden…

Wie auch immer,
ergibt 19,29 Zoll

Auch wenn die einzelnen Beträge immer gerundet werden, wird intern mit mehr Kommastellen weitergerechnet, deswegen wird von
158,04 €
die EUSt (20%) genommen:
31,61

Ergibt 50,90 € Gesamtabgaben.

Zusätzlich hat die Post 6,80 € verlangt.

Zur Vollständigkeit halber noch die „Rechtsbehelfbelehrung“:
_"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung beim vorbezeichneten Amt der Rechtsbehelf der Berufung eingebracht werden. Die Berunfung ist zu begründen.

Durch die Einbringung einer Berufung wird die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheids gemäß Artikel 244 Unterabsatz 1 Zollkodex in Verbindung mit § 254 Bundesabgabenordnung nicht gehemmt."_

Es wäre schön, solche Informationen auf der Website des Zolls zufinden, dadurch würde die ganze Abwicklung transparenter. Telefonisch wird einem sicher alles genau erklärt, aber im Internet wäre das Ganze zugänglicher und einfacher/verständlicher nachzuvollziehen.
Just my 2 cents.

Zum Schluss noch ein Hinweis zur Klarstellung: Die geschilderte Situation stellt den Sachverhalt in Österreich dar und weicht in anderen Ländern höchstwahrscheinlich ab.

Tach,

Als Dokumentreferenz ist „ebay-Ausdruck“ angegeben. Den hat
der Zoll sich anscheinend auch gleich behalten, im Paket war
nämlich nur der Mp3-Player. Ehrlich gesagt finde ich das nicht
ganz okay.

Wobei - was ist ein Ebay-Ausdruck? Wenn Du über Ebay gekauft hast und der Zoll hat einen zugehörigen Ausdruck kann der Zoll ja nur das heranziehen, was bei deiner Versteigerung tatsächlich als Kaufpreis erzielt wurde. In dem Fall gibt es ja eine klare Referenz und dann darf nicht mehr so ohne weiteres geschätzt werden. Das ginge nur dann wenn der angegebene Preis nicht den wirklichen Warenwert spiegelt. Verzollt wird nämlich immer der tatsächliche Wert der Ware, nicht das, was an Geld geflossen ist. Das ist übrigens immer wieder der Haken wenn Leute glauben dass man immer alles nur als Geschenk deklarieren müsse um es zollfrei zu machen… Das geht nämlich nicht so einfach, auch wenn sich das Gerücht hartnäckig hält.

Gerechnet wurde nur mit dem in Rechnung gestellten
Gesamtbetrag, d.h. mit 165,50$+18,99$ Versand = 184,49$.

Das ist dann aber nicht korrekt. Die Rechnung muß so gemacht werden wie von mir dargestellt: Warenwert plus anteilige Versandkosten werden verzollt, versteuert werden Warenwert, komplette Versandkosten und der Zollbetrag.

Gesamtbetrag wurde in € umgerechnet -> 138,76 €
Von diesem Betrag wurde einfach der Zollsatz aufgerechnet
(„Zölle auf gewerbliche Waren“).

Das ist nicht korrekt. Wer hat die Verzollung bzw. Berechnung denn gemacht? Wenn das irgendein Dorfzöllner war hat der vielleicht einfach keine Ahnung gehabt und hat es sich einfach gemacht, irgendwas gerechnet, was vom Otto Normalverbraucher in Ermangelung von Wissen auch immer akzeptiert wird?

TARIC steht nicht dabei, Zollsatz aber schon: 13,9%. Demnach
ist der mp3-Player ein „Videogeräte zur Bild- und
Tonaufzeichnung oder -wiedergabe“ (TARIC 8521900090 ) - ist
natürlich korrekt, Hauptfunktion ist aber noch immer die
Tonwiedergabe. Wäre auf Tonaufnahmegeräte ein höherer
Zollsatz, würde wahrscheinlich dieser gewählt werden…

Aha - dann hat das Gerät also die entsprechende Funktion… Na gut, dann wird natürlich womöglich eine andere Warentarifnummer richtig sein und damit ein anderer Zollsatz.

Ergibt 50,90 € Gesamtabgaben.

IMHO nicht korrekt, auch wenn eine andere Warentarifnummer zu nehmen ist kann man nicht einfach mal den Gesamtbetrag, also volle Transportkosten, verzollen. Verzollt werden muß nur der Anteil, der außerhalb der EU stattfand, nicht aber der Teil der Transportleistung, die innerhalb der Europäischen Union lag - daher wird der Zoll nicht auf die kompletten Versandkosten gerechnet.

Zusätzlich hat die Post 6,80 € verlangt.

Wofür?

Zur Vollständigkeit halber noch die „Rechtsbehelfbelehrung“:
"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach
seiner Zustellung beim vorbezeichneten Amt der Rechtsbehelf
der Berufung eingebracht werden. Die Berunfung ist zu
begründen.

Würd’ ich machen. Es kostet dich ja nicht mehr als „drag und drop“ unserer Zeilen hier in ein entsprechendes Schreiben.

Zum Schluss noch ein Hinweis zur Klarstellung: Die
geschilderte Situation stellt den Sachverhalt in Österreich
dar und weicht in anderen Ländern höchstwahrscheinlich ab.

Wenn es um die Versteuerung geht ja. Der Zoll ist aber auf europäischer Ebene einheitlich. Insofern gelten die Regeln dabei in der kompletten EU, und die Kritik ist hier ja dass die Kalkulation des Zollbetrages nicht stimmig ist.

Gruß,

MecFleih

Tach,

Als Dokumentreferenz ist „ebay-Ausdruck“ angegeben. Den hat
der Zoll sich anscheinend auch gleich behalten, im Paket war
nämlich nur der Mp3-Player. Ehrlich gesagt finde ich das nicht
ganz okay.

Wobei - was ist ein Ebay-Ausdruck? Wenn Du über Ebay gekauft
hast und der Zoll hat einen zugehörigen Ausdruck kann der Zoll
ja nur das heranziehen, was bei deiner Versteigerung
tatsächlich als Kaufpreis erzielt wurde. In dem Fall gibt es
ja eine klare Referenz und dann darf nicht mehr so ohne
weiteres geschätzt werden. Das ginge nur dann wenn der
angegebene Preis nicht den wirklichen Warenwert spiegelt.
Verzollt wird nämlich immer der tatsächliche Wert der Ware,
nicht das, was an Geld geflossen ist. Das ist übrigens immer
wieder der Haken wenn Leute glauben dass man immer alles nur
als Geschenk deklarieren müsse um es zollfrei zu machen… Das
geht nämlich nicht so einfach, auch wenn sich das Gerücht
hartnäckig hält.

Ich bin am Anfang davon ausgegegangen, dass geschätzt wurde, weil ich mir nicht erklären konnte, wie man sonst auf die 57,80 € gekommen wäre.
Ich weiß jetzt nicht, wie der angegebene ebay-Ausdruck aussieht, aber auf der Auktionsseite waren die 18,99 $ Versand immer eindeutig ausgewiesen.

Gerechnet wurde nur mit dem in Rechnung gestellten
Gesamtbetrag, d.h. mit 165,50$+18,99$ Versand = 184,49$.

Das ist dann aber nicht korrekt. Die Rechnung muß so gemacht
werden wie von mir dargestellt: Warenwert plus anteilige
Versandkosten werden verzollt, versteuert werden Warenwert,
komplette Versandkosten und der Zollbetrag.

Gesamtbetrag wurde in € umgerechnet -> 138,76 €
Von diesem Betrag wurde einfach der Zollsatz aufgerechnet
(„Zölle auf gewerbliche Waren“).

Das ist nicht korrekt. Wer hat die Verzollung bzw. Berechnung
denn gemacht? Wenn das irgendein Dorfzöllner war hat der
vielleicht einfach keine Ahnung gehabt und hat es sich einfach
gemacht, irgendwas gerechnet, was vom Otto Normalverbraucher
in Ermangelung von Wissen auch immer akzeptiert wird?

Wäre möglich, als Ort ist zwar „ZA Wien ZS Wien/Post“ vermerkt, aber ohne seperate Versankostenanteilsrechnung „erspart“ man sich natürlich Arbeit.

Ergibt 50,90 € Gesamtabgaben.

IMHO nicht korrekt, auch wenn eine andere Warentarifnummer zu
nehmen ist kann man nicht einfach mal den Gesamtbetrag, also
volle Transportkosten, verzollen. Verzollt werden muß nur der
Anteil, der außerhalb der EU stattfand, nicht aber der Teil
der Transportleistung, die innerhalb der Europäischen Union
lag - daher wird der Zoll nicht auf die kompletten
Versandkosten gerechnet.

Klingt logisch. (Gerät wurde aus den USA verschickt)

Zusätzlich hat die Post 6,80 € verlangt.

Wofür?

Würde ich auch gern wissen, habe das Paket nicht persönlich von Postamt ageholt.

Zum Schluss noch ein Hinweis zur Klarstellung: Die
geschilderte Situation stellt den Sachverhalt in Österreich
dar und weicht in anderen Ländern höchstwahrscheinlich ab.

Wenn es um die Versteuerung geht ja. Der Zoll ist aber auf
europäischer Ebene einheitlich. Insofern gelten die Regeln
dabei in der kompletten EU, und die Kritik ist hier ja dass
die Kalkulation des Zollbetrages nicht stimmig ist.

Auf dem Formular mit der Überschrift „Europäische Gemeinschaft“ sind die aufgenommenen Daten eingetragen - auch ein Feld mit dem Namen „in Rechn. gest. Gesbetr.“ - Ein Feld für Versantkosten/Transportkosten gibt es nicht.
Verrechnet wurde dann auf dem Blatt mit der ÜBerschrift „Mitteilung des Abgabenbetrages nach Artikel 221 Zollkodex“. Dort ist der umgerechnete Gesamtbetrag „Bemessungsgrundlage“ - eine Spalte/Feld für Versantkosten gibt es nicht.

Ist ein bisschen schwer zu Beschreiben, aber Versandkosten sind auf den (3) Zolldokumenten nicht einmal angeführt (glaube nicht, dass ich etwas übersehen habe). Wenn du willst, kann ich ein Foto von den Zetteln machen (Scanner ist leider defekt).

Grüße,
Stefan