Hallo! Kann mir jemand sagen, wie es genau mit der Rückgabe von Pfand-Leergut ist, wenn die Banderole - Inhaltsbeschriftung -aus irgendwelchen Gründen abgefallen ist, aber der SB genau diese Flaschen verkauft, sie aber wegen des Fehlens der Banderole nicht zurücknehmen will?? Danke im Voraus.
Google hat folgendes ausgespuckt:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=49698
Ein kurzer Auszug (Zitat von cand. jur. Hr. J. Rönner):
" […] jedes Geschäft Verpackungen der gleichen Materialart zurücknehmen muss, die es im Angebot hat. Eine Beschränkung der Rücknahmepflicht auf spezielle Verpackungsformen oder spezielle Größen der Verpackung ist nach dem 1. Mai 2006 nicht mehr möglich. Wer PET-Einwegverpackungen verkauft, muss PET-Einwegverpackungen zurücknehmen, egal in welcher Form oder Größe.
[…]
(4) Der Einzelhändler muss auch beschädigte Einweg-Getränkeverpackungen zurücknehmen und das Pfand auszahlen, wenn noch zu erkennen ist, dass der Händler diese bepfandete Verpackung in seinem Sortiment hat und dass für das Gebinde ein Pfand bezahlt wurde (Kennzeichnung, Pfandlabel). Es kommt mithin auf den Grad der Beschädigung an. "
Hoffe das hilft dir weiter.
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