Hallo Wissende,
ich ersteigere öfters Kleidung in den USA. Nun ist zum ersten Mal in der schriftlichen Benachrichtigung, dass ich die Sendung im Zollamt XY abholen möchte, in der Spalte „Für die Zollbehandlung der Postsendung sind nach Angaben des Zollamts erforderlich…“ nicht nur der Punkt „Rechnung“ sowie „Angabe über Art und Inhalt der Sendung / Wertangabe“ markiert, sondern auch
„Einfuhranmeldung / Einfuhrgenehmigung / Einfuhrlizenz“.
Letzteres irritiert mich, weil ich das m.E. noch nicht hatte. Es handelt sich bei dem Artikel um einen neuen Jeansrock der Marke GAP für 9,99 $ plus 6 $ Porto.
Hat jemand eine Erklärung?
Viele Grüße, Kristine