Gebrauchte Luxus-Handtasche aus Kanada - Zoll

Hallo Wissende,

Person A möchte eine gebrauchte Luxus-Handtasche einer weltweit populären Marke aus Kanada ersteigern. Die Verkäuferin ist sehr kommunikativ und hat bereits erläutert, woher die Tasche stammt und warum sie authentisch ist/sein soll. Ein Kaufbeleg liegt aber nicht mehr vor.

Angenommen die Tasche ist echt, davon geht A aufgrund der Kommunikation aus, muss Sie aufgrund der vielen Fälschungen, die ja im Umlauf sind, beim Zoll bestimmte Papiere vorweisen, eine Art Echtheitszertifikat? Oder gelten für solche Artikel eventuell bestimmte Einfuhrregeln?

Falls A das Geld in den Sand setzt und die Tasche ist eben nicht authentisch, wie wahrscheinlich ist es, dass der Zoll die Sendung beschlagnahmt? Oder verfolgt der Zoll nur Fälschungen von ganz bestimmten Marken?

Wenn A die Verkäuferin bittet, die Tasche als „gift“, also als zollfreies Geschenk bis 200 $ (?), zu versenden, macht A sich der Steuerhinterziehung schuldig?! Würde aber durch diese Angabe gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit sinken, dass der Zoll die Sendung überhaupt kontrolliert?

Ich danke für Anregungen und Reaktionen!
Viele Grüße!

Hallo,

Person A möchte eine gebrauchte Luxus-Handtasche einer
weltweit populären Marke aus Kanada ersteigern. Die
Verkäuferin ist sehr kommunikativ und hat bereits erläutert,
woher die Tasche stammt und warum sie authentisch ist/sein
soll. Ein Kaufbeleg liegt aber nicht mehr vor.

Die Verkäuferin muß dem Paket, was sie versendet, sowieso ein eigenes Begleitschreiben beilegen. Der offizielle Kaufbeleg aus dem Laden interessiert nicht unbedingt. Für den Zoll ist nur interessant dass der Warenlieferung eine entsprechende Dokumetation der Versenderin beigefügt ist.

Angenommen die Tasche ist echt, davon geht A aufgrund der
Kommunikation aus, muss Sie aufgrund der vielen Fälschungen,
die ja im Umlauf sind, beim Zoll bestimmte Papiere vorweisen,
eine Art Echtheitszertifikat? Oder gelten für solche Artikel
eventuell bestimmte Einfuhrregeln?

Das fällt in den Bereich „VuB“ (Verbote und Beschränkungen) und dort die Abteilung Markenpiraterie. Sollte der Zoll den Verdacht haben dass hier ein Imität vorliegt wird die VuB-Gruppe des Zolls das überprüfen. Stellt sich heraus dass es sich um eine Fälschung handelt wird der Zoll die Tasche behalten und vernichten. Rein theoretisch könntest Du sogar wegen illegaler Einfuhr belangt werden weil Du als Einführerin der Ware in der Pflicht stehst - wird in der Realität aber nicht passieren weil Du ja nicht in großem Stil betrogen hast, sondern selber nur in einem Einzelfall über’s Ohr gehauen wurdest.

Falls A das Geld in den Sand setzt und die Tasche ist eben
nicht authentisch, wie wahrscheinlich ist es, dass der Zoll
die Sendung beschlagnahmt? Oder verfolgt der Zoll nur
Fälschungen von ganz bestimmten Marken?

Der Zoll weiß bei welchen Produkten besonders oft Fälschungen unterwegs sind und zieht auch Rückschlüsse aus bestimmten Versandumständen. Bei Verdacht wird eine Beschau gemacht, also das Paket geöffnet und der Inhalt in Augenschein genommen. Ist die Ware echt und alles ist OK wird das Paket zusammen mit einem Merkzettel wieder verschlossen und ein Paketband „ZOLLBESCHAU“ ist zum zukleben verwendet worden.
Handelt es sich um ein Imitat wird der Zoll es beschlagnahmen und vernichten. Er könnte die Kosten dafür sogar Dir als Zollbeteiligter in Rechnung stellen.

Wenn A die Verkäuferin bittet, die Tasche als „gift“, also als
zollfreies Geschenk bis 200 $ (?), zu versenden, macht A sich
der Steuerhinterziehung schuldig?! Würde aber durch diese
Angabe gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit sinken, dass der
Zoll die Sendung überhaupt kontrolliert?

Geschenke sind bis zu einem Wert von 45 EUR zollfrei und ja, A macht sich in dem Fall der illegalen Einfuhr schuldig. Der Haken für den Zoll wäre dass er den Betrug nachweisen muß. Ist die Tasche hübsch verpackt und eine Glückwunschkarte liegt dabei ist das natürlich schwer. Aber wenn da nur „Gift“ steht, ansonsten noch ein Etikett an der Ware pappt und der Ebay-Ausdruck dazu gelegt ist erkennt jeder dass das natürlich kein Geschenk ist.

Es wäre aber auch blöd einen Wert von höchstens 45 EUR zu deklarieren wenn diese Tasche offenbar mehr wert ist. Selbst bei Geschenken ist es wichtig den Wert der Ware anzugeben. Den Zoll interessiert nicht ob tatsächlich Geld geflossen ist, sondern welchen Wert eine importierte Ware hat. „Gift, proforma 1 USD“ funktioniert also nicht bei einer Tasche, die einen Marktwert von 100 USD hat; da muß dann als Wert auch bei einem Geschenk 100 USD aufgeführt werden.

Wann die Wahrscheinlichkeit von Kontrollen besonders groß ist sollte man vielleicht nicht öffentlich diskutieren. Allgemein gilt aber: gerade bei privaten Sendungen schaut der Zoll genauer hin weil die Versuchung, Sendungen als angeblich private Geschenke zu verschicken, sehr groß ist. Auch statistisch kann sich jeder denken dass Ebay und Co. dazu führen dass heute offenbar immer großzügiger und häufiger „Geschenke“ verschickt werden - if you know what I mean :smile:

Gruß,

MecFleih