Da ich das aber nur dieses eine mal machen will (Gewerbe besteht für andere Dienstleistungen), habe ich irgendwo läuten hören, deshalb bräuchte ich nicht den 34c extra zu beantragen.
Wer kennt sich da aus oder weiß weiter? Was meint der Gesetzgeber in dem Link mit gewerbsmäßig?
Gefallen hieße wohl kostenlos. Danach steht mir aber nicht der Sinn, schließlich habe ich ja auch Kosten durch den Verkauf.
Wäre denn die einmalige Provisionsforderung an den Käufer, so wie es ein Makler ja ständig tut, auch schon gewerbsmäßig? Ich habe also nicht vor, weitere Immobilien zu verkaufen.
Oder würde, falls sie mir eine Provision zahlt, das die Situation ändern, sofern auch der einmalige Verkauf als gewerbsmäßig einzustufen ist? Makler holen sich ja mitunter von beiden Seiten eine Provision, nur hatte ich angenommen, das gewerbsmäßig eine wiederholte Verkaufsaktivität innerhalb einer Branche bedeutet.
Gruß ®
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