Ein deutsches Unternehmen verkauft an einen norwegischen Betrieb elektronische Messgeräte. Beim Import in Norwegen fallen 25% Abgaben auf den Warenwert an, gekennzeichnet als EUST (Einfuhrumsatzsteuer).
Kann sich der Norweger diesen Betrag vom norw. Finanzamt ertstatten lassen, so wie üblich in Deutschland?
Servus,
Kann sich der Norweger diesen Betrag vom norw. Finanzamt
ertstatten lassen, so wie üblich in Deutschland?
Norwegen hat wie D ein System der Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug.
Das heißt, der Norweger kann sich genau so wenig wie ein Deutscher die Einfuhrumsatzsteuer erstatten lassen. Wenn er ein Unternehmer ist und die Ware für sein Unternehmen bezogen hat, kann er die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer von der USt-Zahllast abziehen. Wenn er kein Unternehmer ist oder die Ware nicht für sein Unternehmen bezogen hat, dann nicht.
Aber neugierhalber: Warum und wie soll ein Deutscher, der in Deutschland Einfuhrumsatzsteuer entrichtet hat, sich diese vom FA erstatten lassen können?
Schöne Grüße
MM