Hallo zusammen,
ich habe beim Umzug noch einen Geschenkgutschein aus dem Jahr 2001 gefunden. Nun frage ich mich, ob ich diesen Gutschein noch einlösen kann. Die Summe steht in DM auf dem Gutschein, in Klammern steht auch der Gegenwert in Euro hinter der Summe.
Sind solche Gutscheine noch gültig? Es handelt sich ja nicht um irgendwelche Aktionsgutscheine, sondern Geschenkgutscheine für die der Gegenwert im Laden bar bezahlt wurde.
Gruß
Sandra
Auch hallo,
hatten wir das nicht schon mal? Hm, finde auch nix im Archiv.
Prinzipiell (zumal kein Gültigkeitsdatum drauf ist) gilt er noch.
Dennoch muss er nicht unbedingt eingelöst werden. Die Rechtssprechung
ist sich da sehr unentschieden. Fakt ist aber, dass der Laden nicht die
ganze Summe behalten darf, falls er den Schein nicht mehr anerkennt.
zwischen 10 und 20 % dürfen sie abziehen.
schönes Wochenende
Richard
Hallo Richard,
hatte im Archiv auch nichts dazu gefunden, daher meine Frage 
Deine Antwort hört sich übrigens gut an… zu mindest für mich… dann werd’ ich den Gutschein mal bald einlösen gehen. Ist doch immer wieder schön solche Überraschungen zu finden 
Gruß
Sandra
Hallo Sandra,
noch ne gute Nachricht: Irgendwann 2002 wurde das Ganze neu geregelt,
alle davor ausgestellten „Papiere“ haben eine " ganz normale
Verjährungdauer" von 30 Jahren. Da hast Du ja noch ein wenig Zeit.
Fröhliches Shoppen und schönes Wochenende
Richard
Das wird ja immer besser 
Vielen Dank für den Hinweis, obwohl ich sicher keine 30 bzw. jetzt „nur“ noch 24 Jahre warten werde 
Aber so kann ich mich jetzt richtig auf’s Shoppen freuen…
Das wird ja immer besser 
Vielen Dank für den Hinweis, obwohl ich sicher keine 30 bzw.
jetzt „nur“ noch 24 Jahre warten werde 
Aber so kann ich mich jetzt richtig auf’s Shoppen freuen…
30 Jahre stimmen, das habe ich mal aus beruflichen Gründen bei unserm Betriebsprüfer nachgefragt.
Bei uns ist es kein Problem einen DM-Gutschein einzulösen.
Viel Spaß beim shoppen
Gruß
Karina