eigentlich bin ich nun schon lange mit meinen Kinderbekleidungsladen selbstständig, doch nun stehe ich vor eine Problem.
Ich habe bei einem Händler einen großen Posten Socken gekauft. Da ich Outletware verkaufe, ist es kein Problem, dass die Socken wohl schon 3 Jahre alt sind.
Was mich jedoch schokierte, war, dass alle Socken wie verrückt nach Rauch riechen. Sie sind mit diesem Geruch definitiv nicht verkaufbar.
Nun habe ich den Händler angerufen und um Rücknahme gebeten.
Er verweigert mir nun die Rücknahme und meint, ich solle die Socken mit Raumspray besprühen - außerdem würde ich übertreiben, in vielen Geschäften wird geraucht!!!
Er beharrt darauf, dass er nicht verpflichtet ist, die Socken zurückzunehmen.
Was kann ich nun tun?
Habe ich jetzt einfach „Pech“ gehabt?
Die Ware wurde sehr genau beschrieben, aber der Rauchgeruch wurde verschwiegen.
Er beharrt darauf, dass er nicht verpflichtet ist, die Socken
zurückzunehmen.:
Schau mal in die AGB. Da wird es drinstehen.
Im Postenhandel ist der „Umtausch/Rückgabe“ -meines Wissens- ausgeschlossen. Darum sind es ja auch Rest-Posten, oder 2.Wahl Artikel…das wird ja sicherlich in der Beschreibung gestanden haben.
Die Ware wurde sehr genau beschrieben, aber der Rauchgeruch
wurde verschwiegen.
Ich denke, das ist eine Eigenschaft, der sehr wohl für diese Ware einen
erheblichen Mangel darstellt. Raumspray etc. ist Quatsch, der Käufer
muss nicht für die Mängel der Ware einstehen. Auch nicht als
Wiederverkäufer.
aber was kann ich tun?
Wenn der Verkäufer sich weigert, bleibt mir nur der Rechtsweg offen, oder?
Vielen Dank
für die Antwort
Ich denke, das ist eine Eigenschaft, der sehr wohl für diese
Ware einen
erheblichen Mangel darstellt. Raumspray etc. ist Quatsch, der
Käufer
muss nicht für die Mängel der Ware einstehen. Auch nicht als
Wiederverkäufer.
Ich denke, das ist eine Eigenschaft, der sehr wohl für diese
Ware einen
erheblichen Mangel darstellt. Raumspray etc. ist Quatsch, der
Käufer
muss nicht für die Mängel der Ware einstehen. Auch nicht als
Wiederverkäufer.
Hallo !
Das ist in soweit richtig, wenn es sich um reguläre Ware handelt. Hierbei handelt es sich aber um „Postenware“. Schon mal in die AGB des Händlers geschaut? Dort wird sich sicherlich etwas zum „Umtausch/Rückgabe“ stehen.
Ein anderer Punkt ist das Verschweigen des Mangels. Wenn Du den Posten über das Internet bestellt hast, sichere Dir den Angebotstext per Screenshot. Könnte im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetztung nicht schaden.
erklärst Du mal einem Laien wie mir, was Postenware ist? Und wo das geregelt ist, das Postenware besonderen Regeln unterliegt? Und wieso bei Postenware keine Mängelhaftung/Gewährleistung besteht? Und warum dann AGBs gesetzliche Regelungen „übertrumpfen“?
Danke für entsprechende Quellen.
Gruß
zaph
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