Hallo zusammen,
das erste Mal stehe ich jetzt als Endverbraucher vor dem Problem, ein unsicheres Produkt zu haben - jedenfalls ist es auf der RAPEX-Liste der EU als unsicher gekennzeichnet. Da es aber für Funksteckdosen keine Rückrufe wie beim Auto gibt, stehe ich vor einem kleinen Problem.
Kann ich die Teile einfach so beim Händler (Baumarkt) zurückgeben? Einen Kassenbon habe ich nicht mehr, die Steckdosen habe ich mir irgendwann im Winter mal gekauft. Ist der Händler überhaupt verpflichtet, die Sachen nach einer Unsicher-Meldung zurückzunehmen? Der Hersteller sitzt irgendwo in China (Shenzhen) - an den wollte ich mich eigentlich nicht wenden. Es geht zwar nur um ein paar Euro, aber auch um das Prinzip.
Und dann mal noch eine weitergehende Überlegung: Wenn mir wegen ebendieser Steckdosen (deren Erdung quasi nicht vorhanden ist, leider auch selbst schon festgestellt) die Hütte abgebrannt wäre, wer wäre dann haftbar? Der Inverkehrbringer auf den Produkten selbst nicht aufgeführt, nur der chin. Hersteller.
Danke & Gruss,
Julia
Wieviel zahlst du für ‚das Prinzip‘?
Hallo Julia,
ich gehe mal davon aus, dass du berufstätig bist. Wieviel du pro Stunde verdienst, weiß ich natürlich nicht - aber lassen wir es mal EUR 15,- sein. Nun fährst du zum Baumarkt und versuchst, die Steckdosen umzutauschen. Das kostet dich mindestens eine halbe Stunde, also EUR 7,50. Dazu kommen noch EUR 2,- fürs Benzin, also sind wir bei EUR 9,50.
Daher mein Rat: Wirf das Ding in den Müll und kauf in Zukunft keine Steckdosen aus China mehr. 
Schöne Grüße
Petra
Hallo,
der Händler MUSS 2 Jahre Gewährleistung geben, allerdings kommt es nach 6 Monaten zur Beweislastumkehr. Dann muß nicht mehr der Händler nachweisen dass das Gerät bei Auslieferung OK war, sondern du mußt nachweisen dass ein Mangel bereits seit Auslieferung vorhanden war.
Dazu hast du in diesem Fall gute Karten, denn offenbar gibt es ja Belege in Form der Warnung.
So gesehen hast du Anspruch auf Rücknahme und Rückzahlung deines Geldes oder eine neue, korrekte Funksteckdose - eine Reparatur kommt wohl nicht in Frage
.
Der Händler könnte sich aber wegen dem fehlenden Kassenbon anstellen. Theoretisch könntest du die Ware ja auch anderswo gekauft haben…
Gruß,
MecFleih
der Händler MUSS 2 Jahre Gewährleistung geben, allerdings
kommt es nach 6 Monaten zur Beweislastumkehr. ::
Der Hersteller muss 2 Jahre Gewährleistung geben, nicht der Händler.
Der Hersteller muss 2 Jahre Gewährleistung geben, nicht der
Händler.
Der Händler ist aber ihr Handelspartner und damit der Ansprechpartner. Mit dem Hersteller hat sie keinen Kaufvertrag und keine Geschäftsbeziehung, mit dem Händler schon.
Hi Petra,
Daher mein Rat: Wirf das Ding in den Müll und kauf in Zukunft
keine Steckdosen aus China mehr. 
Das geht nicht, ich sage nur Ensorgung von Elektrokleingeräten
Aufgrund meines Berufs (Import) schaue ich ganz gern mal auf die Herstellungsländer, mancheinmal beeinflusst das auch meine Kaufentscheidung, aber halt nicht immer.
Ernsthaft, hier geht es zwar nur um ein paar Euros, und auch wenn ich eine gewisse Zeit hierin investieren muss, werde ich wohl mal versuchen, die Teile zurückzugeben. Einfach nur mal, um zu schauen wie ein ländlicher Baumarkt im Sauerland mit so etwas umgeht. Wenn ich dann keine Chance habe, auch egal, aber immerhin probiert.
Gruss,
Julia
Hallo Julia,
schlecht ist in der Regel, wenn Du keinen Bon mehr hast.
Macht die Sache schwierig nachzuweisen, daß du den Artikel in diesem Baumarkt gekauft hast.
Vielleicht führt der Baumarkt ja immer noch diesen Artikel?!
Generell ist eigentlich (nach GPS- Geräte und Produktsicherheitsgesetz)
jeder Händler daran gebunden, auf jeden Fall technische Artikel zu kennzeichnen (ich meine sogar alle Artikel).
Hintergrund ist der Verbraucherschutz, der genau aus diesem beschriebenen Grund verlangt, das die Herkunft der Ware (der Inverkehrbringer auf dem deutschen Markte) sichtbar ist.
Häufig, gerade bei großen Ketten (REWE, Metro…) siehst Du eigentlich auf fast jedem Artikel eine Kennzeichnung (Hergestellt für … mit PLZ)
Diese Kennzeichnung ist ausreichend.
Es ist auch nicht deine Aufgabe, einem Chinesen das deutsche GPS zu erklären. Sollte der Baumarkt die Ware selbst eingeführt haben, so ist er selber dafür verantwortlich, oder aber der jeweilige Importeur!
Bei Schadensfällen, die ja nicht eingetreten sind, ist es so, das dies über Versicherungen abgehandelt wird (die Versicherung des Inverkehrbringers).
In der Regel werden gerade Baumarktketten vom Ordnungsamt (glaub ich) dahingehend kontrolliert, daß sie ausgezeichnete Ware verkaufen.
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