Auslandsrechnung mit oder ohne Ust

Wann schreibe ich eine Rechnung mit Ust und wann ohne?

Ich schreibe eine Rechnung von Österreich nach Österreich - alles klar 20 % Ust

Ich schreibe eine Rechnung von Österreich nach Deutschland - auch 20 % Ust

Wie sieht es jedoch aus wenn ich eine Rechnung aus Österreich in die Schweiz schreibe? habe etwas gehört von 0 % Ust und „reverse charge“
stimmt das?

und wie sieht es aus wenn ich aus der Schweiz eine Rechnung nach Österreich schreibe?

kann mir hier bitte jemand helfen? danke

Servus,

zur Antwort dieser Frage gehören ein paar Ingredienzien mehr:

(1) FAQ:1129
(2) Handelt es sich um eine Lieferung oder um eine sonstige Leistung?
(3) Wo ist der Ort der Lieferung/der sonstigen Leistung?
(4) Geht die Lieferung in Gemeinschaftsgebiet oder Drittland?
(5) Wer ist der Abnehmer?
(6) Was ist genau die Art der sonstigen Leistung?
(7) Ist der Auftraggeber Unternehmer oder Endverbraucher?

Wenn ichs richtig sehe, lässt sich damit der Fall beantworten. Wobei (3) von (6) und (7) abhängen kann.

Kurz: Eine ausführliche, konkrete und neutrale, nicht personenbezogene Schilderung des Sachverhalts führt zu einer sauberen Antwort.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für die Antwort, hier genaueres zum Sachverhalt

Schilderung des Sachverhalts:

  • Käufer und Verkäufer sind beides Unternehmen.

  • Es handelt sich um eine Leistung (kundenspezifische Software) die verkauft wird. Falls es jedoch Unterschiede zw. Leistung und Lieferung gibt wäre ich sehr erfreut auch diese Unterschiede zu erfahren.

Situation 1:
Verkäufer - Schweiz
Käufer - Ausland

Situation 2:
Verkäufer - Österreich
Käufer - Schweiz (Drittland)

Situation 3:
Verkäufer - Österreich
Käufer - Deutschland (EU)

Ich hoffe die Angaben reichen aus, vielen Dank im Voraus fürs beantworten.

Joh, die Angaben erlauben überhaupt keine Beurteilung der umsatzsteuerlichen Lage.

Das Gnaze ist unglücklicherweise ziemlich kompliziert und kann zum Beispiel auch davon abhängen, ob eine Ware von Unternehmer 1 an Unternehmer 2 durch >Lieferung an dessen Kunden transportiert wird…und wer dann den Transport bestellt bzw. das Risiko trägt…

Servus,

hier gehe ich mit Zardoz ausnahmsweise nicht einig, denn

  • es handelt sich um eine Leistung (kundenspezifische
    Software) die verkauft wird,

so dass alle Vorschriften, die sich auf Lieferungen beziehen (Reihengeschäft, Dreiecksgeschäft…) nicht greifen, alldieweil es sich um eine sonstige Leistung (= Überlassung des Nutzungsrechtes, ggf. Auftragsentwicklung) handelt. Falls die Software auf CD gebrannt ist, ist immer noch der Wert der CD im Vergleich zum Wert des Nutzungsrechtes so verschwindend gering, dass in keinem Fall eine Lieferung (= Überlassung einer Ware, eines Gegenstandes) stattfinden wird.

Situation 1:
Verkäufer - Schweiz
Käufer - Ausland

Hier lässt sich der Sachverhalt nur nach Schweizer Umsatzsteuerrecht beurteilen. Ich kenne dieses nicht gut genug, obwohl ich meine, dass es in allen wesentlichen Zügen mit dem EU-Umsatzsteuerrecht übereinstimmt. Nun sind allerdings die europäischen und die deutschen Regelungen dazu genau in diesem Punkt so verzwatzelt, dass ich den Eidgenossen nicht pauschal unterstellen will, dass sie das mal eben so übernommen haben.

Situation 2:
Verkäufer - Österreich
Käufer - Schweiz (Drittland)

Auftraggeber = Leistungsempfänger ist lt. Sachverhalt Unternehmer. Ort der sonstigen Leistung ist das jeweilige Drittland. D.h. kein steuerbarer Umsatz in Österreich, Fakturierung ohne USt. (Vorsicht! Keine USt-Befreiung!). Was im Drittland passiert, richtet sich nach dort geltendem Recht. In vielen Fällen wird es eine Reverse-Charge-Regelung geben, d.h. Leistungsempfänger schuldet USt, Verkäufer hat nichts damit zu tun. Denkbar ist auch, dass der Verkäufer sich im jeweiligen Land, in dem der Leistungsempfänger sitzt, umsatzsteuerlich registrieren muss, und selbst die USt schuldet. Und letztens, dass es im jeweiligen Drittland keine USt oder ähnliche Steuer gibt. Auch in diesem Fall hat der Unternehmer, der die Leistung erbringt, nichts mit der USt am Hut.

Situation 3:
Verkäufer - Österreich
Käufer - Deutschland (EU)

Hier eine ganz klare Sache: Ort der sonstigen Leistung ist, falls Leistungsempfänger Unternehmer ist, jedenfalls Deutschland. Also Fakturierung ohne USt (Vorsicht! Keine Steuerbefreiung!), Leistungsempfänger schuldet die USt, die er gleichzeitig als Vorsteuer abziehen kann.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für die Antworten hat mir gut weitergeholfen.

thx