Hallo alle zusammen!
Wenn jemand einen Kabelanschlußvertrag abschließt und sich dann nach 20 Jahren stickum und heimlich der Name des Unternehmens ändert ohne das man darüber informiert wird. Nehmen wir weiter an der bisherige Anbieter war ein Tochterunternehmen. Müsste der neue Anbieter nicht über den Wechsel informieren? Müsste der neue Anbieter nicht erst um Erlaubnis fragen bevor er vom Konto abbucht (denn die Erlaubnis wäre dann ja nur für den Vorgänger gültig gewesen). Nehmen wir nun weiter an man wollte diesen Vertrag nun kündigen, könnte man sich auf die fehlende „Informationspflicht“ berufen und darauf, das einem ja keine Adresse zum kündigen zur Verfügung stand und aufgrund dieses Verstoßes gegen die Informationspflicht „fristlos“ kündigen?
Gruß
Anja