Gibt es ein Aufbrauchsrecht?

Liebe Gemeinde,

Herr Baumann verkauft seit einiger Zeit die beliebten Blumentöpfe „Florales“ von der Firma „FloralesFlowerPower“. Der Ártikel läuft sehr gut. Nun hat „FloralesFlowerPower“ die Vertriebsrichtlinien umgestellt, so dass Herr Baummann z.B den Blumentopf nur noch in seinem Online-Shop zeigen, aber nicht mehr verkaufen darf. Wenn ein Kunde den Artikel möchte, muss er faxen oder telefonieren.
Daraufhin ist der Umsatz bei Herrn Baummann massiv eingebrochen, so dass er sich schweren Herzens entschlossen hat, den Blumentopf „Florales“ nicht mehr anzubieten und auf ein gleichwertiges Komkurrenzprodukt umzusteigen. Diese Entscheidung teilte er der Firma „FloralesFlowerPower“ mit.
Draufhin bekam er eine Mail, in der stand, dass ihm ab sofort untersagt sei, die Begriffe „Florales“ und „FloralesFlowerPower“ einschliesslich entsprechendes Bildmterial in jedweder Form zu nutzen. Alle Nutzungsrechte werden ihm entzogen.
Nun hat Herr Baumann aber sein Lager noch voll und wollte „Florales“ abverkaufen. Wie soll er das machen, wenn er den Namen nicht mehr nutzen darf?

Meine Frage: Gibt es soetwas wie ein Recht, einen Namen eines Produktes solange zu nutzen, bis man die Bestände verkauft hat (Herr Baummann war vorher offizieller Florales-Händler).

Herr Baumann und seine Blumentöpfe sind frei erfunden - auch die entsprechenden Namen gibt es (denke ich :wink: ) nicht in diesem Zusammenhang.

Danke!

CEA

Hallo Cea,

Ja, aber nur…

zuerst in den Händlervertrag nachlesen. Wenn Herr Bauer sich vorbehalten hat, dass er die Florales-Töpfe nur abnimmt, wenn er diese bis auf den letzten Topf als offizieller Florales-Händler verkaufen kann, wäre das möglich.

Nein, …

wenn die Florales-Firma sich vorbehielt, für die Außenwerbung alle Rechte zu behalten, dann wäre es so.

Entscheidend ist immer was die zwei Parteien unter sich vereinbart haben. Erst danach kommt das BGB.

Denn eventuell, düfte zwischen dem Händler und seinem Zulieferer ein Art vertragliches Rückabwicklungsgeschäft entstanden sein: Durch den Entzug der Nutzungsrechte könnte sich die Firma „FloralesFlowerPower“ rechtlich unter Zugzwang gesetzt haben, Herrn Bauer die restlichen Blumentöpfe „Florales“ gegen Geld wieder abzunehmen.

Gruß
guvo