ich verkaufe u.a. gekühlte Getränke in einer Art Kiosk. Bisher habe ich die leeren Dosen (Dosen und kleine Mehrwegflaschen bis 0,5l) zurückgenommen, möchte das aber in Zukunft, wenn möglich, nicht mehr machen.
Es ist den Aufwand nicht wert. Bis man den Leergutsack voll hat, ist er schon 10x ausgelaufen und stinkt alles voll. Eigentlich kauft nur ein Kunde regelmäßig / täglich Bierdosen und bringt diese auch zurück. Hin und wieder kommen im Sommer andere, aber nicht viele. Ein Getränkemarkt ist schließlich gleich gegenüber. Deshalb dauert es auch einige Wochen diesen großen Sack voll zu kriegen und richtig verschließen kann man ihn schlecht, auch nicht mit einem Müllständer.
Darf ich aufhören Leergut anzunehmen oder bin ich dazu verpflichtet, weil ich es auch verkaufe?
Es wird wohl schwierig das zu erklären: Bei uns kaufen und nebenan wegbringen. Das ist den Leuten ja vielleicht auch peinlich… aber angenhemer wäre es für mich und der Umsatz war ja eh nicht so doll bei den Getränken.
Darf ich aufhören Leergut anzunehmen oder bin ich dazu
verpflichtet, weil ich es auch verkaufe?
Es wird wohl schwierig das zu erklären: Bei uns kaufen und
nebenan wegbringen. Das ist den Leuten ja vielleicht auch
peinlich… aber angenhemer wäre es für mich und der Umsatz war
ja eh nicht so doll bei den Getränken.
Freue mich über eine Antwort!
LG
Monique
Hallo !
Suche mal nach „Pfandverordung“ - Einzelheiten kann ich leider nicht nennen.
Gruss
S.
Ich bin wenig zuversichtlich, dass Du da über eine „Minimengenregelung“ aus der Pflicht kommst.
Den Text zur Ursache findest Du unter dem Stichwort „Verpackungsverordnung“.
Dort ist für die pfandpflichtigen Verpackungen geregelt, dass wer verkauft, auch zurücknehmen muss.
Lies einfach selbst nach - und schau, ob Du für Dich einen Ausweg findest.
LG Ulli
Ich bin wenig zuversichtlich, dass Du da über eine
„Minimengenregelung“ aus der Pflicht kommst.
Den Text zur Ursache findest Du unter dem Stichwort
„Verpackungsverordnung“.
Dort ist für die pfandpflichtigen Verpackungen geregelt, dass
wer verkauft, auch zurücknehmen muss.
Hallo Ulli!
Bei Wikipedia heisst es:
„Bis zum 30. April 2006 gab es verschiedene Pfandsysteme, was dazu führte, dass die jeweiligen Verpackungen nur in bestimmten Geschäften abgegeben werden konnten. Seit dem 1. Mai 2006 müssen alle Geschäfte mit mehr als 200 Quadratmetern Ladenfläche alle Getränkeverpackungen der Materialarten, die sie verkaufen, auch zurücknehmen.“
Wenn ich jetzt nur 80qm Verkaufsfläche habe, muss ich gar nichts zurücknehmen?
Weiter unten steht nämlich wiederum:
„Ausnahmen gibt es für Kioske und kleine Läden mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern. Sie können die Rücknahmepflicht auf Verpackungen der Marken beschränken, die sie in Verkehr bringen. Wer nur Biersorten bestimmter Hersteller im Sortiment hat, braucht die Verpackungen anderer nicht zurückzunehmen. Damit sollen die kleinen Kaufleute vor hohen Kosten geschützt werden.“
Das wiederum verstehe ich so, dass ich doch zurücknehmen muss, aber nur meins.
Ich will aber gar nichts mehr annehmen und wenn ich nicht drum rum komme, dann werde ich wohl versuchen keine Dosen mehr zu verkaufen, die ich dann auch nicht zurücknehmen muss.
Aber: Muss ich mit meinen 80qm übrhaupt zurücknehmen?
Hoffe, jemand weiß noch eine Antwort drauf.
LG
Monique
Bei Wikipedia heisst es:
„Bis zum 30. April 2006 gab es verschiedene Pfandsysteme, was
dazu führte, dass die jeweiligen Verpackungen nur in
bestimmten Geschäften abgegeben werden konnten. Seit dem 1.
Mai 2006 müssen alle Geschäfte mit mehr als 200 Quadratmetern
Ladenfläche alle Getränkeverpackungen der Materialarten, die
sie verkaufen, auch zurücknehmen.“
Wenn ich jetzt nur 80qm Verkaufsfläche habe, muss ich gar
nichts zurücknehmen?
Nein… aber DU brauchst auch nicht alles zurückzunehmen!
Auf der sicheren Seite bist Du allerdings, wenn DU in der Verpackungsverordnung selbst nachliest!
DAs, was Du verkauft hast, für das Du also auch (Pfand-)geld bekommen hast - das musst DU m.E. wieder zurücknehmen!
Ich will aber gar nichts mehr annehmen und wenn ich nicht drum
rum komme, dann werde ich wohl versuchen keine Dosen mehr zu
verkaufen, die ich dann auch nicht zurücknehmen muss.
Schmeiss die Dosen aus dem Sortiment - dann brauchst DU sie auch nicht mehr zurückzunehmen. Ich hoffe, Deine Kunden machen das mit!
Warum verkaufst DU das Bier nicht in Mehrweg-Pfandflaschen?
Den Kunden sollte es egal sein - die Beträge werden geringer,
Aber: Muss ich mit meinen 80qm übrhaupt zurücknehmen?
du verkaufst, Du kassierst das Pfandgeld - warum solltest Du von der Verpflichtung zur Rücknahme der bei Dir verkauften Dinge befreit werden?
Ich sehe das gerade aus Sicht der Kundin, die bei Dir die 25 Cent bezahlt - sie aber nach Verzehr der Inhaltes nicht von Dir zurück bekommt…