Hallo,
heftige Rechnung ! Gabs keinen Installateur in deiner Nähe ?
Hallo,
erstmal Danke für Deine rasche Antwort.
Hier wortgetreu die Rechnung:
-Inbetriebnahme Wärmepumpe Typ …
1x Inbetriebnahme-Pauschale 877.50
Erweiterung auf 3 Kreise( Anmerkung: 3-5 Kreise üblich)
Diese Position wirst du wohl akzeptieren müssen,
sofern du nicht nachweisen kannst, das dir vorher
ein anderer Preis genannt wurde.
1x Anfahrtpauschale 997.50
(385 km’a 1,50= 577,50
6Std. 'a 70,–= 420,00
( An-u. Rückfahrt)
Schade ums schöne Geld, aber auch das scheint mir korrekt
berechnet zu sein. Auch wenn ich Handwerker kenne, die
nur 1,00 DM / km nehmen.
Summe 1875,00
16% MwSt 300,00
Gesamt 2175,00
Soweit die Rechnung.
Herstellerpreis Inbetriebnahme, netto 585,00
Vielleicht ist im Herstellerpreis die Erweiterung
auf drei Kreise nicht mit drin gewesen ??
Ein Bekannter arbeitet bei einer Industrievertretung,
er sagte mir, daß bei Ihnen nur die Einfache
Wegstrecke berechnet werden darf. Dafür soll es gesetzliche
Bestimmungen geben.
Da bin ich überfragt, bei Kurzstrecken würde ich auch
nur eine Wegstrecke berechnen, da man dann ja direkt weiter
zum nächsten Kunden fährt. Kommt der Handwerker jedoch von so
weit weg und hat keinen anderen Kunden auf der Tour, so
fährt er auch beide Strecken und man müßte ihn nach meiner
Auffassung auch für beide Fahrten (Hin und Zurück) bezahlen.
Aber rechtlich gesehen hab ich das mit einer Wegstrecke
auch schon irgendwo gehört. Frag die Handwerkskammer, die
wissen das genau.
Dein Problem: Auch gegen überteuerte Rechnung (z.B. von
Schlüsseldiensten) hat sich schon so manch ein Kunde
die Zähne ausgebissen. Doppelt so teuer wie beim Wettbewerber
wird bei Gericht noch nicht als gravierend angesehen.
Ich würde an deiner Stelle die Zähne zusammenbeissen
und den Betrag bezahlen. Beim nächsten Mal laß dir vorab
einen verbindlichen Kostenvoranschlag geben. Aus Schaden
wird man halt klug.
Schöne Grüße
Oliver
MfG Helmut
Hallo,
schade das du die Rechnung nicht mal wortgetreu gepostet hast.
Ich bin selbst Handwerker, mache jedoch keinen
Ausser-Haus-Service (Rdfk-TV-Service) meh,r weil man immer als
Halsabschneider abgestempelt wird.
Aber zu deiner Rechnung:
- Berechnet sind An- und Abfahrtszeit
Fahrtzeit ist gleich Arbeitszeit, somit korrekt, sofern
die Zeiten und Lohneinheiten richtig angesetzt wurden.
- Berechnet ist eine Kilometerpauschale von DM 1,50 pro km
Das ist auch üblich zur Deckung der Fahrzeugkosten
- Berechnet ist An- und Abfahrtstrecke
Das versteh ich nicht so genau, wurden Km oder Zeit
berechnen ? Oder meint der Handwerker die Rückfahrt ?
Da würde ich nochmal nachhaken. Eine reine Streckenberechnung
gibt es nicht, schließlich gehört die „Strecke“ oder besser
Straße ja dem Steuerzahler 
- Berechnet ist eine Inbetriebnahmepauschale in über
doppelter
Höhe von dem, das der Hersteller der WP in seiner aktuellen
Preisliste stehen hat.
Ist dies richtig und erlaubt.
Frag beim Hersteller nach, ob der Handwerker sich an diese
Preise zu halten hat. Hat der Handwerker dir die Preisliste
vor Auftragsvergabe gegeben, so müßte er sich fairerweise dran
halten. Ist es aber nur eine Preisempfehlung oder ein
Mittelwert, welcher vom tatsächlichen Aufwand abweichen kann,
so zählt tatsächlich die erbrachte Arbeitsleistung.
Grundsätzlich halte ich eine Pauschale für fragwürdig, rechne
doch mal mit dem Stundensatz des Handwerkers wieviel es bei
Berechnung nach Aufwand gekostet hätte ?
Wer kann mir weiterhelfen.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen. Vielleicht suchst du mit
dem Handwerker mal ein offenes Gespräch und läßt dir alles
einzeln
erklären.
Bitte um Infos.
Danke, Helmut
Gruss
Oliver