Ware mit abgelaufenem MHD kostenlos herausgeben?

Moin,

ich wollte wissen, ob es erlaubt es Ware bei der das Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist dann einfach als Bonus zu verschenken. Beispiel: Sie kaufen zwei Pakete und wir legen kostenlos etwas dabei. Das kostenlose ist dann abgelaufen.

Hallo!

ich wollte wissen, ob es erlaubt es Ware bei der das
Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist dann einfach als Bonus zu
verschenken.

Nein.

Gruß sannah

Hallo!

ich wollte wissen, ob es erlaubt es Ware bei der das
Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist dann einfach als Bonus zu
verschenken.

Nein.

Wer sagt denn sowas? Die dürfen weiterhin verkauft, aber nicht verschenkt werden? Kann ich mir nicht vorstellen.

Gruß
Didi

Du darfst beidses verkaufen und verschenken! Nur sollte was mit der ware sein und ein Kunde erkrankt, der hersteller haftet nicht mehr, der der haftet bist du (Einzelhädler) !

mfg

Das heißt, wenn mir jemand was abgelaufenes schenkt ist das ok? Denn genau das ist mir passiert. Nur wenn ich dadurch krank werde, wird das dann zu einem Problem für ihn.

Hi Jens,

Das heißt, wenn mir jemand was abgelaufenes schenkt ist das
ok? Denn genau das ist mir passiert. Nur wenn ich dadurch
krank werde, wird das dann zu einem Problem für ihn.

Genau so ist es.

Anders ist es natürlich bei einem „Verbrauchsdatum“ (zu verbrauchen bis…).

Gruß
Didi

Bei Hinweis haftet der Käufer
Hallo,

Das heißt, wenn mir jemand was abgelaufenes schenkt ist das
ok? Denn genau das ist mir passiert. Nur wenn ich dadurch
krank werde, wird das dann zu einem Problem für ihn.

Genau so ist es.

Anders ist es natürlich bei einem „Verbrauchsdatum“ (zu
verbrauchen bis…).

Soweit ich weiß ist das in diesem Fall das gleiche wie bei jeder anderen „Mangelbehafteten Ware“.
Wenn der Verkäufer explizit auf den Mangel (in diesem Fall das Datum) hinweist, liegt die Verantwortung beim Käufer.

Der Käufer handelt auf Eigenrisiko wenn er das Produkt trotz Hinweis/Warnung annimmt.
Es ist in diesem Fall wie bspw. dem Autokauf:
Wenn der Verkäufer hinweist, das der Auspuff vertsopft ist und der Käufer das annimmt, dann liegt die Verantwortung ebenfalls beim Käufer. Er wusste das dann und hätte den Kauf ablehnen können.

Und beim Geschenk ist das Genauso.
Es muss eben explizit (mit Schild oder Jedesmal Mündlich) darauf hingewiesen werden, das die Haltbarkeit abgelaufen ist.

Gruß

Merrick