Lastschrift, Einzugsermächtigung

Hallo zusammen,

ich habe eine allgemeine Frage zum Thema Lastschrift und Einzugsermächtigung.

Ein Kunde eines Internetversandhandels hat dort irgendwann mal bei seinem persönlichen Profil als bevorzugte Zahlungsweise „Lastschrift“ hinterlegt. Er bestellt etwas, die Ware kommt, kurz danach auch die Rechnung. Auf der Rechnung steht jetzt natürlich „Ihr Konto wird in Kürze mit dem Rechnungsbetrag belastet“ oder irgend so etwas in der Art. Jetzt überlegt der Kunde sich es aber anders und widerruft per E-Mail die Einzugsermächtigung. Die Einzugsermächtigung kann übrigens laut AGB des Versandhandels jederzeit widerrufen werden.

Frage: Gilt die Einzugsermächtigung für die noch offene Rechnung?
Schließlich war die Einzugsermächtigung sowohl bei Rechnungserstellung als auch bei Rechnungserhalt noch gültig. Oder ist der Versandhandel trotzdem verpflichtet, von einer Lastschrift abzusehen und dem Kunden eine andere Zahlungsweise zu ermöglichen?

Hallo,

Frage: Gilt die Einzugsermächtigung für die noch offene
Rechnung?

natürlich. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses waren die Zahlungsbedingungen klar und eindeutig vereinbart.

Gruß
Christian