hallo!
da ich gewerblich handle, habe ich etwas aus china bestellt. diese ware ging durch den zoll usw. wie kann ich das jetzt mit meiner monatlichen umsatzsteuerabgabe verrechnen?
ich habe die rechnung von dem händler aus china, sowie die rechnung vom zoll.
Die bereits entrichtete Einfuhrumsatzsteuer (entspricht der deutschen Umsatzsteuer) können Sie ebenso wie alle anderen „normalen“ Umsätze/Posten im Rahmen Ihrer monatlichen beziehungsweise vierteljährlichen Vorausanmeldung beim Finanzamt geltend machen.