eine Frage: Kann/darf eine Person gleichzeitig Gesellschafter in 2 GbR´s sein?
Hintergrund: die betreffende Person ist z.Zt. Gesellschafter in einer GbR und wird fristgerecht kündigen, also zum im Gesellschaftervertrag festgelegten Termin, unter Wahrung der Kündigungsfristen, aus der GbR ausscheiden.
Kann diese Peron im Zeitraum von der rechtskräfigen Kündigung bis zum Ausscheiden aus der GbR, eine neue GbR mit anderen oder auch evt. mit „alten“ Gesellschaftern gründen?
Sie wäre also wie die Titelfrage es aussagt, zeitweilig Gesellschafter in 2 unterschiedlichen GbR´s.
Ich hoffe die Frage ist verständlich und nicht so komplieziert…
warum sollte man nicht Gesellschafter in 2 oder mehr GbR sein können. Schliest der Gesellschaftervertrag so etwas in dem von Dir geschilderten Fall ausdrücklich aus?
Ein Gesellschaftervertrag ist zunächst mal kein Arbeitsvertrag. Somit gelten auch andere Regeln. Ein Gesellschafter ist sozusagen selbständiger Unternehmer und als selbständiger Unternehmer kann man auch mehrere Unternehmen gleichzeitig führen. Außer der Gesellschaftervertrag sagt ausdrücklich irgendetwas anderes aus. Dann gilt natürlich, unter Berücksichtigung der allgemeinen gesetzlichen Bedingungen, das, was im Gesellschaftervertrag steht.
Vielleicht kannst Du die Problemstellung etwas präzisieren, dann kann man Dir besser weiterhelfen.
Grüße
Charly
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]