Unternehmen A verkauft Ware an Unternehmen B. Unternehmen A schickt allerdings die Ware direkt zum Kunden von B, also zu Unternehmen C.
Unternehmen C sitzt allerdings in China.
Muss nun A die Rechnung mit oder ohne Mwst an Unternehmen B schicken?
moin,
das ist ein klassisches aussergemeinschaftliches dreiecksgeschaeft:
das klappt fuer dich ust-frei einwandfrei, wenn du
auf deiner rechnung klar den hinweis anbringst: ultimate consignee = firma c in china
die ausfuhrerklaerung nach china erstellst
vom spediteur dann den „proof of export“ bekommst
wenn du das absolut korrekt abwickelst, wird jedoch der empfaenger c in china erfahren, wer lieferant zu welchem preis war - das koennte b nicht gefallen.
wenn dann also doch b als exporteur mit seiner ae + rechnung ausfuehrt, dann bekommst du keinen proof of export und darfst nach der naechsten steuerpruefung die ust nachbezahlen…
der praktische weg ist: berechnung an b incl ust - rueckerstattung dieser ust an b, sobald er DIR einen einwandfreien ausfahrnachweis fuer DEINE gelieferte ware bringt.
gruss
khs
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Falls es keine Gesellschaft nach chinesichem Recht ist,
kann es sein, dass die Ware nie zum Kunden kommt, und keiner kommt mehr im Zolllagerdran. Containerstandgebühr derzeit um die 150 $ am Tag.