Frage in Buchführung

Was ist es, wenn man BGA abschreibt?

  • Welche Bilanzposten sind betroffen?
  • Ist es Aktiv - Tausch, Aktiv- Passiv Mehrung (…)???
  • Ist Vorgang erfolgswirksam oder nicht und warum?

Und wie sieht das gleiche bei einer Abschreibung auf Forderungen aus?

Bitte helft mir, ich brauche es für eine Klausur dringend!!!

Danke euch!!!

Hallo Kathrin,

beschreibe doch bitte Deinen Lösungsansatz. Keine Sorge, niemand lacht dich dafür aus. Weil es sich bei den Fragen um Grundlagenwissen (Berufsschule erstes Lehrjahr) handelt, würde es nichts bringen, wenn man Dir einfach Punkt für Punkt die Antworten hinschreibt.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für deine schnell Antwort!
Also ich kann nicht viel dazu sagen, das ist das Problem.
Ich dachte, dass Abschreibungen im Passiv in der Bilanz stehen, also vl Korrekturposten zu Aktiva darstellen, da ich ja mit ihnen einen Wert berichtige und dadurch mein Erlös niedriger wird, somit ein erfolgswirksamer Vorgang vorliegt. Aber ich glaube das stimmt nicht. Das wäre ja dann nicht nur bei Abschreibungen auf BGA sondern auch bei Abschreibungen auf Forderungen das gleiche. Somit müsste eine Passivminderung vorliegen, da dort Beträge dazukommen. Aber ich bin mir unsicher, da ich nicht weiß, wo Abschreibungen in der Bilanz stehen würden. Aber das Konto „Abschreibungen auf Sachanlagen“ ist doch z.B. ein Passivkonto, oder?
Ich bin mir nicht sicher, ob ich etwas verwirrend erkläre :wink:

Freue mich auf deine Antwort!

Liebe Grüße

Kathrin

Hallo Kathrin

Buchung:
Abschreibung an BGA

Abschreibung = Aufwandskonto
BGA = Aktivposten, wird gemindert, dies ist der einzige betroffene Bilanzposten

ergo erfolgswirksam

Abschreibung auf Forderung sieht genauso aus mit derselben Konsequenz

alles klar?

MfG

Servus,

Ich dachte, dass Abschreibungen im Passiv in der Bilanz
stehen,

(kumulierte) Abschreibungen stehen in den Passiva, wenn man sie (a) indirekt und (b) getrennt von den AHK ausweist. Diese Methode ist zulässig, aber ziemlich exotisch.

Üblich ist der indirekte Ausweis, aber in den Aktiva oben unter Anlagevermögen. Seltener Fall von erlaubtem „negativem Vorzeichen“ in der Bilanz, wie bei Wertberichtigungen auf Forderungen.

dadurch mein Erlös
niedriger wird, somit ein erfolgswirksamer Vorgang vorliegt.

Fascht. Bloß: Der Erlös bleibt wie er ist, aber das Betriebsergebnis (= betrieblicher Ertrag minus betrieblicher Aufwand) wird niedriger.

Das wäre ja dann nicht nur
bei Abschreibungen auf BGA sondern auch bei Abschreibungen auf
Forderungen das gleiche.

Fascht. Grundsätzlich analog: Ein Aktivposten wird gemindert, gleichzeitig entsteht (und wird gebucht) Aufwand. Der Unterschied ist bloß, dass AfA wahlweise links oder rechts in der Bilanz ausgewiesen werden können, während Wertberichtigungen auf Forderungen immer links (mit Soll-Vorzeichen, also von den Forderungen abgesetzt) stehen

Somit müsste eine Passivminderung
vorliegen, da dort Beträge dazukommen.

Stop. Wenn die AfA offen und passivisch ausgewiesen werden, machen sie eine Passiv_mehrung_, weil dort Beträge dazukommen. Wenn sie mit den AHK verrechnet aktivisch ausgewiesen werden, machen sie eine Aktivminderung, weil dort Beträge vermindert werden.

Du darfst getrost aufrecht in Deinen Latschen stehen mit Deinem Ansatz, der zwei berechtigte und richtige Beobachtungen enthält - mir gegenüber sitzt auf der Arbeit eine Diplomierte von der BA, der bei so „abstrakten“ Betrachtungsweisen eher unheimlich wird: Von der Buchung her, auf der Ebene Einzelkonto, wird das Bilanzkonto „(kumulierte)AfA“ im Haben angesprochen. Die Besonderheit ist hier aber, dass auch ein Ausweis in den Aktiva mit „negativem Vorzeichen“ möglich - und durchaus üblich - ist. Daher ist von der Darstellung in der Bilanz her was anderes - zumindest auch - richtig: Aktivminderung und Passivmehrung sind beide richtig, aber bloß mit Hinweis, welcher Ausweis der AfA damit verbunden ist. Bei der Abschreibung auf Forderungen geht es um eine Aktivminderung - zu begründen ggf. damit, dass Wertberichtigungen auf Forderungen in § 266 HGB überhaupt nicht erwähnt sind, daher „ex nihilo“ zu schließen ist, dass sie nur direkt von den Forderungen abgesetzt in den Aktiva ausgewiesen werden dürfen.

Schöne Grüße

MM