>Selbständig als Schüler, bitte um Hilfe<

Hallo,
Erstmal zu mir, bin 18 Jahre alt und besuche eine Kaufmännische Schule. Neben der Schule würde ich mich gerne mit einem Internethandel von Elektronikartikeln Selbständig machen.
Haben schon viel herausgefunden, wie ich dies angehe, trotzdem sind noch ein paar Fragen offen.

  1. Ich kann das Gewerbe als Nebentätigkeit anmelden, jedoch was ist, wenn ich über die 17.500 € jährlich hinauskomme.

  2. Welche Abgaben muss ich leisten (z.B. Gewerbesteuer, Lohnsteuer usw.), wenn ich mein „Unternehmen“ nicht als Nebentätigkeit anmelde.

  3. Bin zurzeit bei meiner Mutter gesezlich mitversichert. Als Nebentätigkeit wär das ok, oder. Nicht, müsste ich für die ganzen sozial Versicherungen selbst aufkommen, oder??

  4. Welcher Schriftkram kommt monatlich bzw. jährlich auf mich zu.

  5. Würdet ihr mir raten, gleich einen Steuerberater zu nehmen.

Vielen Dank schon mal im Vorraus, für Eure Beiträge und Mithilfe.
Patrick

Es gibt zwei Werte für den (Kleinunternehmer)Umsatz. 17.500 Euro und 50.000 Euro.

Wer im ersten Jahr über 17.500 kommt, muss im zweiten Jahr unter 50.000 bleiben, um in diesem Jahr weiter die Kleinunternehmerregelung nutzen zu können

Wenn du Kleinunternehmer bleiben willst, muss der Umsatz auch dauerhaft unter 17.500 Euro Umsatz bleiben.

Du bekommst Post von der IHK vom Finanzamt (Umsatzsteuer).
Eine Versicherung brauchst du zunächst nicht und einen Steuerberater auch nicht (wenn du die Mwst. geltent machst, dann reicht eine Einnahmen/Überschußrechnung an das Finanzamt zu geben) kann man mit Excel machen usw.

Wenn du die Mwst. geltent machst, dann lade dir das kostenlose Steuerprogramm von „Elster“ herunter. sonst mußt du (wenn deine Abgabefrist 1/4 Jahr ist) das Papierformular immer mit dem Kugelschreiber ausfüllen und dem Finanzamt bringen oder senden.

Hallo,

Wer im ersten Jahr über 17.500 kommt, muss im zweiten Jahr
unter 50.000 bleiben, um in diesem Jahr weiter die
Kleinunternehmerregelung nutzen zu können

*autsch* (Nein, bitte lies den § 19 UStG noch mal genau nach)

Wer im Vorjahr die 17.500 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro Umsatz kommt, der ist Kleinunternehmer.

Wenn du Kleinunternehmer bleiben willst, muss der Umsatz auch
dauerhaft unter 17.500 Euro Umsatz bleiben.

Das ist richtig

Du bekommst Post von der IHK

ja

vom Finanzamt (Umsatzsteuer).

Das FInanzamt schickt einen Fragebogen zur Anmeldung der gewerblichen Tätigkeit.

und einen
Steuerberater auch nicht

Er sollte sich zumindest mal eine Grundberatung angedeien lassen. Und ein Buchhaltungsgrundkurs für das Grundverständnis wäre auch nicht schlecht.

(wenn du die Mwst. geltent machst,
dann reicht eine Einnahmen/Überschußrechnung an das Finanzamt
zu geben) kann man mit Excel machen usw.

Mannoman, hier wird ja schön alles durcheinander gewürfelt an Begriffen…

Wenn du die Mwst. geltent machst, dann lade dir das kostenlose
Steuerprogramm von „Elster“ herunter. sonst mußt du (wenn
deine Abgabefrist 1/4 Jahr ist) das Papierformular immer mit
dem Kugelschreiber ausfüllen und dem Finanzamt bringen oder
senden.

Dir ist aber schon bewusst, dass man seit längerem nur noch elektronisch melden darf, oder?
Und Existenzgründer müssen, wenn sie denn wirklich Voranmeldungen abgeben müssen (Stichpunkt Kleinunternehmerregelung, von der ja eingangs die Rede war), monatliche Voranmeldungen abgeben in den ersten beiden Jahren.

Hier noch ein Linktip (ich glaub, es ist die Seite vom Joku), die ich sehr geglückt finde als Einstieg:
http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Gruß
Sonja