Das MHD ist eine Info für den Verbraucher aber eine
verbindliche Vorschrift für den Handel. Oft sieht man auch
Regale mit reduzierter Ware, weil das MHD kurz bevor steht.
Herzlichen Dank! Und jetzt die Zusatzfrage: ist das dann eine
Ordnungswidrigkeit oder was, wenn der Händler diese Ware
trotzdem verkauft? Sollte er dann nicht ein massives Interesse
haben, Hinweisen auf Waren in seinen Regalen nachzugehen, die
das MHD überschritten haben? Was mache ich als Kunde, wenn ich
feststelle, daß die Ware weiterhin angeboten wird?
Natürlich sollte der Handel ein großes Interesse an korrekter Ware haben, hat er auch. Das Problem sind die Mitarbeiter bzw. die Marktleiter. Die ersten müßten sich drum kümmern bzw. den Inhalt der Regale gelegentlich kontrollieren. Die letzteren haben im Zweifel keine Lust, pausenlos Ware abzuschreiben und sich von der Bereichsladung fragen zu lassen, warum soviel Ware nicht verkauft, sondern entsorgt wird. Es gibt Ketten (z.B. real), die Kunden 5 Mark versprechen (und auch auszahlen), wenn sie abgelaufene Ware nur finden (nicht versehentlich gekauft haben).
Wenn Du etwas findest, solltest Du es den entsprechenden rumlungernden Mitarbeitern sagen. Wenn die das Deiner Meinung nach zu gelassen zur Kenntnis nehmen, solltest Du zur Marktleitung gehen.
Ich würde den Verkauf von abgelaufener Ware als ordnungswidrig einstufen, nur kenne ich die entsprechende Verordnung nicht. Im Zweifel würde ich das Ordnungsamt oder Gesundheitsamt ansprechen. In Düsseldorf gibt es auch ein Chemisches und Lebensmittelamt. Eins der Ämter ist auch für Verstöße im Lebensmitteleinzelhandel zuständig. Ich meine, ich hätte seinerzeit mit dem Ordnungsamt gesprochen, da ging es aber um aufgetaute Tiefkühlware. Sicherlich auch interessiert sind die Verbraucherzentralen.
Ich hatte auch mal ein Heftchen zum Thema MHD und Fleisch, also für wie lange etwas verkauft bzw. ausgezeichnet werden darf. Vielleicht finde ich das noch, aber nicht heute.
Gruß
Christian
Gruß
Christian