Die Inhaberin eines Klein-/Nebengewerbes ist gestorben. Ihr Sohn hat aber dieses Gewerbe die letzten Jahre (aus)geführt, und würde es auch gerne weiterhin ausführen. Eine Ummeldung auf seinen Namen geht laut Auskunft der Gemeinde nicht. Somit mußte er das Gewerbe ab- und auf seinen Namen wieder anmelden (2x 20 Euro!).
Da hierbei der Eindruck entstand, dass sich der Verwaltungsangestellte nicht wirklich auskennt, stellt sich die Frage, ob das Ab- und Anmelden wirklich nötig war, oder ob es auch die Möglichkeit einer Ummeldung im Sinne der Erbfolge gegeben hätte. Eine Tochter ist als Alleinerbin eingesetzt, hätte sie das Gewerbe auf ihren Bruder übertragen können? Wo kann man da nachlesen?
Da der Name, die Adresse und sogar die Bankverbindung für das „neue“ Gewerbe übernommen werden konnte, stellt sich zuletzt noch die Frage, ob die Ust-ID-Nummer ebenfalls übernommen werden kann, falls nicht, wo und wie kann man eine neue Nummer beantragen?
Besten Dank für Eure Antworten