Inhaberin gestorben - Was ist zu tun?

Die Inhaberin eines Klein-/Nebengewerbes ist gestorben. Ihr Sohn hat aber dieses Gewerbe die letzten Jahre (aus)geführt, und würde es auch gerne weiterhin ausführen. Eine Ummeldung auf seinen Namen geht laut Auskunft der Gemeinde nicht. Somit mußte er das Gewerbe ab- und auf seinen Namen wieder anmelden (2x 20 Euro!).

Da hierbei der Eindruck entstand, dass sich der Verwaltungsangestellte nicht wirklich auskennt, stellt sich die Frage, ob das Ab- und Anmelden wirklich nötig war, oder ob es auch die Möglichkeit einer Ummeldung im Sinne der Erbfolge gegeben hätte. Eine Tochter ist als Alleinerbin eingesetzt, hätte sie das Gewerbe auf ihren Bruder übertragen können? Wo kann man da nachlesen?

Da der Name, die Adresse und sogar die Bankverbindung für das „neue“ Gewerbe übernommen werden konnte, stellt sich zuletzt noch die Frage, ob die Ust-ID-Nummer ebenfalls übernommen werden kann, falls nicht, wo und wie kann man eine neue Nummer beantragen?

Besten Dank für Eure Antworten

Da es sich, der Beschreibung nach um einem Gewerbe gehandelt hat das in Nebentätigkeit ausgeführt wurde, hat die Dame vom Amt recht. Diese erlöscht mit dem Tode der Person die das Gewerbe betreibt, eine Übertragung ist nicht möglich, anders wäre es bei einer eingetragenen Gesellschaft, egal ob Handelregister A oder B. Hier wäre eine Änderung möglich.

Die Umsatzsteuer-ID muss auch neu beantragt werden, da diese nur für das Gewerbe der Mutter gültig ist.

Die rechtlichen Grundlagen findest du in der Gewerbeordnung deiner Gemeinde.

Hallo Sascha

vielen Dank für Deine Antwort, jetzt weiß ich bescheid.

LG
Stefan

Guten Tag,