man betreibt eine Internetseite als Privatperson, nicht als Unternehmen
ein Unternehmen tritt an einen heran und will Werbung auf dieser Seite schalten
sie einigen sich auf die Werbeform und Bezahlung und nun fragt das Unternehmen nach einer Rechnung um diese zu den Akten zu legen
Darf eine Privatperson in diesem Fall eine Rechnung ausstellen? Oder bloß eine Quittung? Oder wäre es ok eine Rechnung auszustellen, allerdings ohne MwSt? Wie ist dies im Falle einer Privatperson?
Denn beim Autoverkauf stellt man ja in dem Sinn auch als Privatperson eine Rechnung aus.
Es ist eine normale Internetseite, die ich zum Spaß mache. Habe weder einen Shop, noch verkaufe ich was.
Wurde halt nun gefragt, ob sie eine Werbung platzieren könnten und habe halt zugestimmt.
Man hat ja auch GoogleAds auf den meisten Seiten, deshalb glaube ich aber kaum, dass all diese Seitenbetreiber deshalb ein Gewerbe angemeldet haben?
Ich frage ja hier nach, da ich es selbst nicht weiss.
Eine Webseite mit Werbebannern wird als gewerbliche Webseite angesehn, die Einnahmen sind dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen.
Der richtige Weg wäre, ein (Klein)-Gewerbe im Nebenerwerb anzumelden, kostet ca. 40,- Euro, einmallig. Da es sich wohl um einen geringen Betrag handelt würde ich die Umsatzsteuerbefreiung beantragen (ein Kästchen im Antrag).
Hier es aber relativ hohe Freibeträge, damit keine Gerwerbesteuer fällig wird.
Danke Euch allen,
aber zurück zu meiner Anfangsfrage:
Wer darf Rechnungen ausstellen?
Darf man das auch als Privatperson?
Oder ist nur eine Quittung möglich?
Oder wie sieht es mit Rechnung/Privat aus?
Danke.