Deutsche mehrwetsteuer im ausland bezahlen?

hallo gemeinde,

wenn ich mich im europäischen ausland befinde und etwas in deutschland kaufe (also über bestellung z.b.), musss ich dann auch die mehrwertsteuer bezahlen?

vielen dank
nobs

Servus,

im Gemeinschaftsgebiet, und wenn die Lieferung nicht an einen Unternehmer erfolgt: Ja.

im Drittlandsgebiet, wenn die Ausfuhr der Verbleib der Ware nachgewiesen wird: Nein.

Bitte aber nicht erwarten, dass der Lieferant den Sachverhalt riecht. Er kann nur mit den Informationen arbeiten, die er hat.

Schöne Grüße

MM

danke für die antwort :

Hallo,

im Drittlandsgebiet, wenn die Ausfuhr der Verbleib der Ware
nachgewiesen wird: Nein.

soweit ich informiert bin kann und darf der Verkäufer die MwSt. erstatten, er ist hierzu aber nicht gesetzlich verpflichtet. Insofern vorher klären.

Gruß

S.J.

Servus,

im Versandfall, um den es hier offenbar geht, ist der Umsatz von vornherein USt-frei, da der Nachweis der Ausfuhr in der Hand des Versenders liegt. Ist also wesentlich einfacher als bei der Ausfuhr durch den Kunden im nichtkommerziellen Reiseverkehr.

Aber Du hast schon recht: Wenn mir einer bei Fünfunddreißigeuroachtzig zwei Wochen nach Versand mit irgendwelchen Ausfuhrkonstruktionen und Lieferadressenakrobatik gekommen wäre, hätte ich ihm empfohlen, die USt-Erstattung das nächste Mal beim Mitbewerber abzuholen, und jedenfalls für dieses Mal drauf zu verzichten.

Schöne Grüße

MM

es geht hier nicht um den versand, sondern um den erhalt im ausland. es geht mir um gastronomiemöbel für mehrere tausend euro.und ich denke dass ich durch die ersparnis der mehrwertsteuer, trotz der frachtkosten, um einiges billiger wegkomme, als hier vor ort zu kaufen.
danke

Servus,

Steuerbefreit ist der Umsatz des Verkäufers, und der versendet von D ins Ausland.

Gastronomiemöbel für einen solchen Betrag dürften wohl nicht für eine Wohnungseinrichtung verwendet werden, sondern von einem Unternehmer für eine Gaststätte.

Für diesen hat die USt-Befreiung der Ausfuhr aus D nur dann überhaupt eine Auswirkung, wenn er sein Unternehmen in Drittlandsgebiet in einem Land betreibt, das kein USt-System hat, das dem europäischen ähnelt.

In allen anderen Fällen wird die Anschaffung für ihn durch die USt-Befreiung der Ausfuhrlieferung nicht billiger.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Steuerbefreit ist der Umsatz des Verkäufers, und der versendet
von D ins Ausland.

Gastronomiemöbel für einen solchen Betrag dürften wohl nicht
für eine Wohnungseinrichtung verwendet werden, sondern von
einem Unternehmer für eine Gaststätte.

richtig

Für diesen hat die USt-Befreiung der Ausfuhr aus D nur dann
überhaupt eine Auswirkung, wenn er sein Unternehmen in
Drittlandsgebiet in einem Land betreibt, das kein USt-System
hat, das dem europäischen ähnelt.

In allen anderen Fällen wird die Anschaffung für ihn durch die
USt-Befreiung der Ausfuhrlieferung nicht billiger.

das hab ich bei wikipedia gefunden:
Spanien: nur 5% Inselsteuer statt 16% USt auf den kanaren.

da ich mich auf den kanaren befinde, dürfte sich das für mich doch noch lohnen, wenn ich es richtig verstanden habe. hab ich?
danke für die hilfe

Servus,

die IVA funktioniert grundsätzlich genau gleich wie die USt: Bezahlte IVA für Leistungen, die für das Unternehmen bezogen werden, ist abziehbare Vorsteuer - somit ist der Steuersatz für einen Unternehmer grad egal, weil er immer den Vorsteuerabzug in gleicher Höhe hat.

Ich habe allerdings keine Vorstellung vom IVA-System auf den Kanaren. Es kann gut sein, dass es dort keinen Vorsteuerabzug gibt - grundsätzlich gehören sie nicht zum Geltungsbereich des spanischen IVA-Gesetzes; aber da muss ich passen.

Schöne Grüße

MM