Gewährleistung bei Kleidung (Verkäufersicht)

Hallihallo!

Es geht um das leidige Thema Gewährleistung. Ich habe im Internet schon eine ganze Menge dazu gefunden, allerdings immer nur aus Sicht des Verbrauchers. Da ich jetzt seit 4 Monaten einen kleinen Klamottenladen habe, interessiert mich jetzt aber mal die andere Perspektive.
Wir hatten jetzt schon die ersten Fälle, dass Kunden Klamotten zurück gebracht haben, weil sie angeblich nicht in Ordnung waren.
Bisher haben wir sie immer anstandslos zurück genommen, aber irgendwie kanns das ja nicht sein.
Grundsätzlich finde ich die Regelung der Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten ja begrüßenswert. Nur habe ich jetzt gemerkt, dass diese Regelung bei Bekleidung nicht unbedingt sehr glücklich ist, wie z.B. bei einem Fernseher, der nicht funktioniert.

Zwei konkrete Fälle:
Eine Kundin bringt ein Oberteil zurück, weil es nach dem Waschen Löcher hatte. Es handelt sich dabei um einen recht empfindlichen Stoff, den man aber problemlos bei 60 Grad waschen kann. Wenn man allerdings noch ne Jeans mit Reißverschluss mit in die Maschine tut, dann kann es passieren, dass durch Reibung beim Schleudern der Stoff beschädigt wird.
Nur wie soll ich als Händler der Kundin jetzt beweisen, dass sie da was falsch gemacht hat?

Nächster Fall:
Eine Kundin bringt ein Oberteil zurück, dass sie in XL gekauft hat (warum auch immer, sie war recht schlank). Begründung, nach dem Waschen (von Hand in kaltem Wasser, wie sie behauptet hat), ist das Top so labberig geworden, dass sie es nicht mehr anziehen kann. Behauptung: Minderwertiges Material, sowas darf nicht passieren.
Meine Vermutung: Sie hat das Teil einmal getragen, hat gemerkt, XL ist ihr doch zu groß und hat sich dann was ausgedacht, um es zurück zu geben.
Später habe ich das Teil nochmal in XL gefunden und die Teile verglichen und keinen Unterschied festgestellt. Habe mich tierich geärgert, dass ich ihr das Geld zurück gegeben habe.

Grade am Anfang, wo jeder Euro Umsatz zählt, ist sowas sehr, sehr ärgerlich. Als kleiner Händler, kann man sich sowas einfach nicht leisten.

Es zeichnet sich ab, dass der Grundsatz der Beweisumkehr hier einfach nur ausgenutzt wird.

Meine Frage jetzt:
Liest hier jemand mit, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat, oder Tips hat, wie man mit solchen Situationen umgeht?
Wie kann ich einem Kunden nachweisen, dass er die Sachen umsachgemäß behandelt hat?
Oder gibt es Regelungen, was bei Bekleidung „ein Mangel ist, der beim Gefahrenübergang angelegt war“ und was normale Abnutzung ist?

Schon mal vielen Dank!

Beste Grüße,

-Sebastian

Hallo Jungunternehmer,

Abgesehen von irgendwelchen rechtlichen Aspekten, die ich als Nicht-BRD-Bewohner nicht kennen kann, gebe ich zu bedenken:

Sicher, man fühlt sich ausgenützt oder für dumm verkauft, wenn solche Dinge vorkommen.
Allerdings kann, wenn man solche Kundenvorgänge nicht so erledigt, wie es erwartet wird, ein grosser Schaden entstehen: die Kundin A erzählt ihren Freundinnen oder Kolleginnen B,C,D und E von dem Vorgang, natürlich die „Ablehnung ihres Rechtanspruches“ stark entstellend - und Dein Ruf als Geschäftsmann ist schon beschädigt. Das kann noch weitere Kreise ziehen! Vielleicht kann man mancher Reklamation vorbeugen, wenn die Beratung in die richtige Richtung läuft: „Dieses Teil ist aus feinem, hochwertigen Material und sollte separat gewaschen werden“; „Sind Sie sicher, dass sie das Stück sooo locker tragen wollen“ oder ähnlich.

Gruss von Julius

Hallo !
Ich weiss nicht woher Du Deine Ware beziehst (Grosshandel oder Hersteller). Wir handhaben das so: Jede (auch noch so „ausgefallene“ Kundenreklamation) wird zum Hersteller eingeschickt. Dieser prüft und teilt uns das Ergebniss mit: Gutschrift oder kein Mangel. Dieses Ergebniss teilen wir dem Kunden mit. Entweder gibt es Geld zurück, oder der Kunde nimmt das Kleidungsstück wieder mit.

Um Vorzubeugen: Ich habe nichts gegen berechtigte Reklamationen von Kunden, lasse mich aber auch nicht veräppeln. Viel Kunden sind einfach zu dreist! Hab schon Fälle gehabt das Abendkleider nach dem Wochenende wieder umgetauscht werden sollten - nachweislich wurde das Teil aber auf einer Party angezogen/gesehen.

Kulant kann man sich später immer noch zeigen. Der Vorteil: viele unberechtigte Reklamationen fallen weg, da Kunden die Prüfung scheuen (Angesprochener Reklamationsgrund: Teil gefällt nicht mehr!)

Bei weiteren Fragen kannst Du mich gerne persönlich ansprechen.
Gruss
S.

Hallihallo!

Hallo

Da ich jetzt seit 4
Monaten einen kleinen Klamottenladen habe,

mein Beileid

Wir hatten jetzt schon die ersten Fälle, dass Kunden Klamotten
zurück gebracht haben, weil sie angeblich nicht in Ordnung
waren.

Kenn ich…:frowning:

Zwei konkrete Fälle:
Eine Kundin bringt ein Oberteil zurück, weil es nach dem
Waschen Löcher hatte. Es handelt sich dabei um einen recht
empfindlichen Stoff, den man aber problemlos bei 60 Grad
waschen kann. Wenn man allerdings noch ne Jeans mit
Reißverschluss mit in die Maschine tut, dann kann es
passieren, dass durch Reibung beim Schleudern der Stoff
beschädigt wird.

Genau abwägen, ob man die Kundin verlieren will. Wenn es ne gute Kundin ist dann umtauschen. Wer allerdings mit Mordstheater in den Laden tobt, hat bei mir Pech.

Nur wie soll ich als Händler der Kundin jetzt beweisen, dass
sie da was falsch gemacht hat?

Kannste nich

Nächster Fall:
Eine Kundin bringt ein Oberteil zurück, dass sie in XL gekauft
hat (warum auch immer, sie war recht schlank). Begründung,
nach dem Waschen (von Hand in kaltem Wasser, wie sie behauptet
hat), ist das Top so labberig geworden, dass sie es nicht mehr
anziehen kann. Behauptung: Minderwertiges Material, sowas darf
nicht passieren.
Meine Vermutung: Sie hat das Teil einmal getragen, hat
gemerkt, XL ist ihr doch zu groß und hat sich dann was
ausgedacht, um es zurück zu geben.

Das war doof von Dir, passiert dir nicht nochmal. Klassische Verarsche.

Später habe ich das Teil nochmal in XL gefunden und die Teile
verglichen und keinen Unterschied festgestellt. Habe mich
tierich geärgert, dass ich ihr das Geld zurück gegeben habe.

Geld gibts bei mir grundsätzlich nicht zurück. Habe direkt ein Schild an der Kasse, wo drauf steht: Bitte haben Sie Verständnis das wir bei Reklamationen oder Umtausch kein Geld auszahlen können.

Es gibt grundsätzlich nen Gutschein, diesen aber unbefristet. Das hält dann schon einige ab. Und die anderen holen sich halt später nen Teil, und der Umsatz geht nicht verloren. Auch wenn einige Kunden Theater machen, zahl kein Geld aus. Das ist bei kleinen und mittlerweile auch größeren Läden recht normal. Guck welcher Konkurrent es ähnlich handhabt, damit du gleich Argumente hast, weil natürlich alle Kunden sagen, das sie überall anders das Geld zurückbekommen, nur bei dir nicht. Die meisten denken ja sowieso das sie ein grundsätzliches Umtauschrecht von 14 Tagen haben. Schick sie zur Beratung zur Verbraucherzentrale. Da wird man ihnen sagen, das Nichtgefallen kein Umtauschgrund ist.

Zieh das durch, sonst kannst Du im Januar nur dafür arbeiten, um die ganzen Weihnachtsfehlkäufe vom Dezember wieder auszuzahlen.

Grade am Anfang, wo jeder Euro Umsatz zählt, ist sowas sehr,
sehr ärgerlich. Als kleiner Händler, kann man sich sowas
einfach nicht leisten.

Warte erst mal ab wie es später wird …:wink:

Es zeichnet sich ab, dass der Grundsatz der Beweisumkehr hier
einfach nur ausgenutzt wird.

So ist es.

Hoffe ich konnte helfen.

Schon mal vielen Dank!

Gern

Beste Grüße,

-Sebastian

Gruß, Xenia