Hallihallo!
Es geht um das leidige Thema Gewährleistung. Ich habe im Internet schon eine ganze Menge dazu gefunden, allerdings immer nur aus Sicht des Verbrauchers. Da ich jetzt seit 4 Monaten einen kleinen Klamottenladen habe, interessiert mich jetzt aber mal die andere Perspektive.
Wir hatten jetzt schon die ersten Fälle, dass Kunden Klamotten zurück gebracht haben, weil sie angeblich nicht in Ordnung waren.
Bisher haben wir sie immer anstandslos zurück genommen, aber irgendwie kanns das ja nicht sein.
Grundsätzlich finde ich die Regelung der Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten ja begrüßenswert. Nur habe ich jetzt gemerkt, dass diese Regelung bei Bekleidung nicht unbedingt sehr glücklich ist, wie z.B. bei einem Fernseher, der nicht funktioniert.
Zwei konkrete Fälle:
Eine Kundin bringt ein Oberteil zurück, weil es nach dem Waschen Löcher hatte. Es handelt sich dabei um einen recht empfindlichen Stoff, den man aber problemlos bei 60 Grad waschen kann. Wenn man allerdings noch ne Jeans mit Reißverschluss mit in die Maschine tut, dann kann es passieren, dass durch Reibung beim Schleudern der Stoff beschädigt wird.
Nur wie soll ich als Händler der Kundin jetzt beweisen, dass sie da was falsch gemacht hat?
Nächster Fall:
Eine Kundin bringt ein Oberteil zurück, dass sie in XL gekauft hat (warum auch immer, sie war recht schlank). Begründung, nach dem Waschen (von Hand in kaltem Wasser, wie sie behauptet hat), ist das Top so labberig geworden, dass sie es nicht mehr anziehen kann. Behauptung: Minderwertiges Material, sowas darf nicht passieren.
Meine Vermutung: Sie hat das Teil einmal getragen, hat gemerkt, XL ist ihr doch zu groß und hat sich dann was ausgedacht, um es zurück zu geben.
Später habe ich das Teil nochmal in XL gefunden und die Teile verglichen und keinen Unterschied festgestellt. Habe mich tierich geärgert, dass ich ihr das Geld zurück gegeben habe.
Grade am Anfang, wo jeder Euro Umsatz zählt, ist sowas sehr, sehr ärgerlich. Als kleiner Händler, kann man sich sowas einfach nicht leisten.
Es zeichnet sich ab, dass der Grundsatz der Beweisumkehr hier einfach nur ausgenutzt wird.
Meine Frage jetzt:
Liest hier jemand mit, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat, oder Tips hat, wie man mit solchen Situationen umgeht?
Wie kann ich einem Kunden nachweisen, dass er die Sachen umsachgemäß behandelt hat?
Oder gibt es Regelungen, was bei Bekleidung „ein Mangel ist, der beim Gefahrenübergang angelegt war“ und was normale Abnutzung ist?
Schon mal vielen Dank!
Beste Grüße,
-Sebastian

